„Das Urteil des Verfassungsgerichts bestärkt die Kirchen in ihrer rechtlichen Sonderstellung bei arbeitsrechtlichen Fragen“, äußerte Thomas Rachel gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Seiner Ansicht nach wird die Besonderheit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts – wie es das Grundgesetz vorsieht – nochmals bekräftigt. Rachel betont, dass diese Freiheit den Kirchen einen offiziellen Spielraum verschafft, der sie klar von anderen gesellschaftlichen Institutionen trennt.
Auch Bodo Ramelow, Beauftragter der Linksfraktion für Religionsfragen, sieht in der Entscheidung eine wichtige Verdeutlichung, die sämtliche Betriebe mit weltanschaulicher Prägung betrifft. „Im Prinzip wünschen wir uns doch alle, dass leitende Mitarbeitende auch unsere Grundsätze teilen. Das gilt für Parteien genauso wie für Religionsgemeinschaften. Entscheidend ist dabei, dass die Position tatsächlich prägend für das Profil des Betriebs ist – Hausmeister zum Beispiel sind davon ausgenommen“, erklärt Ramelow. Gleichwohl gibt er zu bedenken, dass das kirchliche Arbeitsrecht dringend reformiert werden sollte – insbesondere was Tarifrechte betrifft. „Kirchliche Betriebe stehen heute im Wettbewerb und da halte ich absolute Tariffreiheit nicht mehr für gerechtfertigt.“
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Bereich des Arbeitsrechts gestärkt, was sowohl Beifall als auch Kritik auslöst. Während Thomas Rachel die Entscheidung als Bestätigung für die besondere Stellung der Kirchen begrüßt, fordert Bodo Ramelow eine Anpassung der Tarifautonomie kirchlicher Arbeitgeber an zeitgemäße Standards. Online lassen sich Stimmen von Arbeitsrechtsexperten finden, die das Spannungsfeld zwischen Grundrechten der Arbeitnehmer und dem Selbstverwaltungsrecht der Kirchen betonen; tatsächliche Veränderungen für Beschäftigte dürften jedoch von konkreten Gesetzesreformen abhängen.