Der Bremer Staatsgerichtshof hat die Haushaltsgesetze der Stadt für die Jahre 2023 und 2024 wegen Verstoßes gegen die Schuldenbremse aufgehoben. Die Begründung: Der Zusammenhang zwischen den außergewöhnlichen Krisen – wie Klimawandel, Pandemie und Ukraine-Krieg – und den bereitgestellten Notkrediten wurde nicht ausreichend dargelegt. Trotz der Einstufung als verfassungswidrig müssen Mittel, die bereits geflossen sind, nicht zurückgezahlt werden. Nach Recherchen zeigen sich bundesweit ähnliche Probleme: Auch im Bund und anderen Ländern gibt es teils massive Debatten um den Umgang mit der Schuldenbremse und Krisenkrediten. So musste etwa der Bund im Herbst 2023 ein verfassungswidriges Sondervermögen für den Klima- und Transformationsfonds rückgängig machen. Erst kürzlich machten Stimmen aus mehreren Bundesländern und von der Ampel-Regierung erneut Druck für eine Reform oder Aussetzung der Schuldenbremse – der Streit um Investitionen in Krisenzeiten ist also alles andere als erledigt.