Bremer Haushalte 2023/24 für verfassungswidrig erklärt – Gericht verweigert Sonderkredite

Das höchste Gericht in Bremen hat die Haushaltspläne der Stadt für zwei Jahre verworfen: Sie verstoßen gegen die Schuldenbremse und genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen.

heute 18:43 Uhr | 23 mal gelesen

Donnerstagmorgen – Bremen ein bisschen im Schock. Der Staatsgerichtshof hat klar gemacht: Die Haushaltgesetze für 2023 und 2024 verstoßen gegen die Verfassung. Die Richterinnen und Richter finden nämlich, die Gründe für neue Notkredite seien nicht wasserdicht belegt. Klar, Corona, Energiekrise, Ukraine – Ausnahmesituationen also. Doch ist das gleich ein Freibrief? Offenbar nicht. Der Senat hatte etwa Geld für die Rettung des Nahverkehrs und der kommunalen Kliniken bereitgestellt, ohne ordentlich nachzuweisen, dass das unmittelbar mit der Krise zusammenhängt. Das reicht dem Gericht nicht. Interessant: Trotz des Spruchs müssen ausgegebenes Geld oder beschlossene Maßnahmen nicht rückabgewickelt werden. Ein gewisser Pragmatismus also. Die Entscheidung fiel übrigens komplett einstimmig. Vielleicht bleibt ein ungutes Gefühl zurück – was ist jetzt mit den geplanten Investitionen?

Der Bremer Staatsgerichtshof hat die Haushaltsgesetze der Stadt für die Jahre 2023 und 2024 wegen Verstoßes gegen die Schuldenbremse aufgehoben. Die Begründung: Der Zusammenhang zwischen den außergewöhnlichen Krisen – wie Klimawandel, Pandemie und Ukraine-Krieg – und den bereitgestellten Notkrediten wurde nicht ausreichend dargelegt. Trotz der Einstufung als verfassungswidrig müssen Mittel, die bereits geflossen sind, nicht zurückgezahlt werden. Nach Recherchen zeigen sich bundesweit ähnliche Probleme: Auch im Bund und anderen Ländern gibt es teils massive Debatten um den Umgang mit der Schuldenbremse und Krisenkrediten. So musste etwa der Bund im Herbst 2023 ein verfassungswidriges Sondervermögen für den Klima- und Transformationsfonds rückgängig machen. Erst kürzlich machten Stimmen aus mehreren Bundesländern und von der Ampel-Regierung erneut Druck für eine Reform oder Aussetzung der Schuldenbremse – der Streit um Investitionen in Krisenzeiten ist also alles andere als erledigt.

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