Donnerstagmorgen. Nachrichtenfeeds ratterten schon, als das Bundeskartellamt plötzlich Klartext sprach: Amazon soll sich raushalten aus den Preislisten der Händler auf seiner deutschen Handelsplattform. Ab sofort ist der E-Commerce-Riese dazu verdonnert, nicht mehr nach Belieben die Preisschraube anzuziehen – bis auf seltene Sonderfälle, etwa wenn Händler dreist Preiswucher betreiben.
Kartellamtschef Andreas Mundt lässt da kaum Spielraum: Amazon konkurriert ja schließlich selbst mit seinen Marktplatzanbietern, soll sich folglich beim Thema Preisgestaltung zusammenreißen. Zu oft, so das Amt, hat Amazon über undurchsichtige Regeln Deals aus dem Einkaufskorb gekickt – einfach, weil die Preise nicht ins eigene Konzept passten. Das Ziel, günstige Endverbraucherpreise zu bieten? Laut Mundt, schön und gut, aber Preisverbote gegen Dritte seien dazu nicht nötig. Es gäbe andere Wege.
Noch problematischer für Händler: Keiner wusste so recht, wo die Schmerzgrenzen lagen. Angebote verschwanden teils über Nacht, sichtlos. Umsatzverluste inklusive. Hier geht es nicht um ein bisschen Feilschen, sondern ums nackte Überleben kleinerer Shops – kein Wunder, dass das Bundeskartellamt von Machtmissbrauch spricht.
Spannend ist auch: Zum ersten Mal zieht die Behörde mit einer neuen Regel den "wirtschaftlichen Vorteil" ein, den Amazon durch die Preisdrängelei kassiert hat, und verlangt rund 59 Millionen Euro zurück. Die Koordination mit der EU-Kommission und der Bundesnetzagentur zeigt, wie vernetzt solche Fälle auf europäischer Ebene bearbeitet werden. Die Sache ist noch nicht ganz durch, denn Amazon hat einen Monat Zeit für eine Beschwerde. Letztlich dürfte der Streit bis zum Bundesgerichtshof wandern – ob sich bis dahin der Wind dreht, bleibt offen.
Das Kartellamt verbietet Amazon in Deutschland künftig, die Preise von Marketplace-Händlern nach eigener Willkür zu regulieren; abgesehen von Ausnahmen wie mutmaßlichem Wucher. Dieser Schritt erfolgt im Kontext wachsender Kritik an der Marktmacht großer Onlineplattformen, allen voran Amazon, das viele Händler durch intransparente Preisregeln erheblich unter Druck setzte. Zeitgleich gilt diese Entscheidung als Signal in den ganzeuropäischen Rechtsrahmen: Europas Digitalmärkte sollen fairer werden, und ähnliche Initiativen laufen bereits andernorts. Die Behörde zieht erstmals nach neuer Gesetzeslage einen Teil des wirtschaftlichen Profits Amazons ein – in Höhe von 59 Millionen Euro. Insgesamt steht Amazons Geschäftsgebaren EU-weit vermehrt unter Beobachtung – Datenschutz, faire Wettbewerbsbedingungen und Transparenz sind Kernpunkte globaler Debatten.
Weitere Details: Laut aktueller Berichte beobachten Händler und Branchenverbände die Entwicklungen besorgt, viele befürworteten das Einschreiten der Kartellbehörden schon länger. Außerdem wächst EU-weit die Bereitschaft, Digitalgiganten stärker mit Gesetzen zu regulieren, um Wettbewerbsfreiheit und Innovationspotenzial kleinerer Player zu erhalten. Zuletzt griffen auch andere Länder verschärft gegen preisbestimmende Praktiken großer Onlinemarktplätze durch.