Diese Vorstellung klingt fast surreal: Medizinalcannabis wird wie ein Essen beim Lieferdienst bestellt. Doch genau so bewarb ein Anbieter seine Leistungen – mit dem Argument, das Medikament könne einfach und prompt über Plattformen wie Lieferando zu Hause ankommen. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) sah darin einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht. Am 15. Januar 2026 entschied das Landgericht Hamburg und verbot beide Praktiken: sowohl die ausschließliche Telemedizin-Verschreibung von Cannabis ohne echten Arztkontakt als auch jede Werbeform, die Medizinalcannabis wie ein schnödes Konsumgut anpreist.
Besonders kritisch war die Darstellung bestimmter Sorten, Preisangaben und angeblich enormer Wirkungen für Privatkunden – das prallte mit dem Patientenschutz und bestehenden Werbeverboten zusammen.
Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer, brachte es auf den Punkt: Auch digital darf Medizin nicht das Fast-Food-Image bekommen. Telemedizin ist kein Freifahrtschein für Sorglosigkeit, und die Werbung muss darauf Rücksicht nehmen.
Besonders weist die Apothekerkammer darauf hin, dass die Trennung zwischen Arzneimittelversorgung und bloßer Konsumofferte nicht verschwimmen dürfe. Wer Medizinalcannabis als Lifestyleartikel vermarktet, stellt Patientensicherheit hintan – ein No-Go. Jetzt soll die Politik endlich reagieren und Lücken schließen, bevor der Wildwuchs weitergeht.
Die AKNR, selbst eine öffentlich-rechtliche Selbstverwaltung mit Sitz in Köln und Düsseldorf, vertritt über 12.200 Mitglieder und betont: Arzneimittelversorgung ist eine vertrauensvolle Aufgabe, keine simple Lieferdienstleistung. Den Gesetzgeber sehen sie daher in der Pflicht, den Schutz der Patientinnen und Patienten auch im digitalen Zeitalter streng abzusichern.
Hintergrund dieses aktuellen Falles ist eine zunehmend laxe und kommerzialisierte Bewerbung von medizinischem Cannabis, die den gesetzlichen Schutzrahmen unterläuft. Die Entscheidung des Hamburger Gerichts wurde in der Fachwelt überwiegend positiv aufgenommen – als Weckruf für eine klarere Regulierung. Parallel dazu wird im Bundestag intensiv über eine Novelle des Medizinal-Cannabis-Gesetzes beraten. Nach Informationen aus Medien wie dem Spiegel betonen Fachpolitiker und Ärzteorganisationen, dass der Hype um Cannabis keinesfalls dazu führen dürfe, medizinische Sorgfaltspflichten aufzuweichen. Die Nachfrage nach Cannabis-Produkten hat laut aktuellen Daten aus dem Gesundheitsministerium nach der Teillegalisierung deutlich angezogen, Initiativen zur Stärkung des Patientenschutzes stehen ganz oben auf der To-Do-Liste der Gesundheitspolitik. Vor allem die Risiken einer zu lockeren Werbung und das Fehlen klarer digitaler Vorgaben bergen weiterhin Streitpotenzial.
Recherchen bei taz, Zeit.de und spiegel.de zeigen: Trotz wachsender Akzeptanz in Teilen der Bevölkerung gibt es starke Bedenken gegen jede Form der Banalisierung der Mittelabgabe. Sachkundige Mahner fordern, Europarecht und nationale Regeln endlich synchron und wirksam zu gestalten, um eine Grauzone zwischen Arzneimittelversorgung und Lifestyle-Markt zu verhindern.