Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert deutliche Vorbehalte gegenüber dem Vorhaben, das Wahlrecht für bestimmte, wegen schwerer Volksverhetzung verurteilte Menschen zu beschneiden. "Gerade bei solchen tiefen Eingriffen in die Demokratie muss besonders sorgsam abgewogen werden," betont Gül Pinar, die sich für den DAV im Strafrechtsbereich engagiert. Ihrer Ansicht nach fehlt eine klare, überzeugende Rechtfertigung – diese Meinung dürfte vielen Beobachtern aus der Seele sprechen. Laut Gesetzentwurf könnten Gerichte künftig das Recht auf Kandidatur und das Ausüben öffentlicher Ämter für bis zu fünf Jahre entziehen, sobald das Strafmaß sechs Monate übersteigt. Das Justizministerium pocht hingegen darauf, dass nur so der Schutz des demokratischen Gemeinwesens gewährleistet werden kann.
Kritik kommt ebenso von Professorin Elisa Hoven, die das Konzept als zwiespältig einschätzt. Sie hebt insbesondere hervor, wie offen der Tatbestand 'Volksverhetzung' ausgelegt werden könnte und dass dies zu rechtsstaatlichen Unsicherheiten führen kann: Es sei schwer vorstellbar, bei vielen Fällen eine klare Prognose zu treffen. Befürworter wie der Hamburger Innensenator Andy Grote betonen indes, dass der Staat keine Extremisten in öffentlichen Ämtern dulden dürfe, um sich und seine Bürger:innen zu schützen. Doch selbst diese Argumentation kann nicht verdecken, dass das Vorhaben die Gesellschaft spaltet und die Debatte um Grundrechte erneut auflodern lässt. Übrigens: Ob restriktivere Maßnahmen wirklich das Problem an der Wurzel packen, bleibt wie so oft umstritten.
Der Plan der Bundesregierung, per Gesetz das passive Wahlrecht nach Verurteilungen wegen Volksverhetzung einzuschränken, stößt bei Rechtsexpert:innen auf harte Kritik, vor allem hinsichtlich Verfassungskonformität und offene Rechtsauslegung. Kritisch gesehen werden insbesondere der breite Ermessensspielraum der Gerichte und die Gefahr, damit demokratische Grundprinzipien zu unterminieren. Gemäß aktuellen Berichten anderer Nachrichtenquellen weitet die Debatte sich zur Grundsatzfrage aus: Wie kann sich eine Demokratie schützen, ohne selbst autokratische Mittel zu wählen? Darüber hinaus werfen die jüngsten Ereignisse, etwa die Zunahme rechtsextremer Vorfälle in deutschen Parlamenten, die Frage auf, ob härtere Gesetze ein Zeichen von politischer Stärke oder Unsicherheit sind. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass vergleichbare Regelungen oft zu jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen führen und die demokratische Debatte polarisieren. Letztlich steht die Balance zwischen Verteidigung der Demokratie und Schutz individueller Rechte erneut im Zentrum – und das Echo auf dieses Vorhaben dürfte noch lange nachhallen.