Manchmal fragt man sich, wie ehrenamtliche Richter, die sogenannten Schöffen, eigentlich ausgewählt werden. Laut einem Bericht der "Welt am Sonntag" wird gerade im Justizministerium gebrütet: Es gibt Pläne, das Deutsche Richtergesetz um zusätzliche Anforderungen zu ergänzen. Menschen, so erklärt ein Ministeriumssprecher, sollen nur dann Schöffen werden dürfen, wenn sie sich wirklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und das auch glaubhaft machen können. Das klingt nach Bürokratie, ist aber wohl nötig – schon heute gilt, dass etwa Personen mit DDR-Staatssicherheitsvergangenheit oder solche, die gegen Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, außen vor bleiben. Bisher allerdings reichte es meist, wenn Bewerber nach diesen Punkten einfach gefragt wurden. Das Ministerium überlegt nun, eine Verpflichtung zur schriftlichen Stellungnahme einzubauen.
Ganz anderer Wind weht aus Richtung CDU/CSU: Dort fordert man, Verfassungsschutzbehörden systematisch einzubinden. Günter Krings erläutert, das eigentliche Problem bestehe darin, wie unterschiedlich und teils lückenhaft heute überprüft werde – je nachdem, in welchem Kaff man wohnt, könne es sein, dass kaum geprüft wird. Deshalb möchte die Union ein einheitliches Verfahren, damit bei jeder Ernennung sichergestellt ist: Diese Person steht hundertprozentig auf dem Boden des Grundgesetzes. Wer schwankt oder sich als problematisch entpuppt, soll auch während der Amtszeit leichter suspendiert werden können.
Die AfD sieht das alles noch ganz anders; Wortführer Peterka hält das Bestreben des Justizministeriums sogar für einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz – aus ihrer Sicht reichen die bestehenden Kontrollen. Einiges klingt vernünftig, manches wird heftig diskutiert – was das größere Übel ist, darf wohl jeder selbst entscheiden.
Das Bundesjustizministerium will den Zugang zum Schöffenamt verschärfen und strebt anspruchsvollere Regeln zur Überprüfung der Bewerber an. Ziel ist es, noch konsequenter zu verhindern, dass Personen ohne Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung – etwa ehemalige Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit oder Menschen mit rechtswidrigem Verhalten – ins Ehrenamt kommen. Diskutiert werden auch bundeseinheitliche Überprüfungsverfahren unter Einbindung des Verfassungsschutzes, um den derzeitigen Flickenteppich und mögliche Schlupflöcher zu beseitigen.
Ergänzend wichtig: In den letzten Tagen haben mehrere Medien den Entwurf und die politische Debatte aufgenommen. Laut der Süddeutschen ist die Zahl der Bewerbungen für das Schöffenamt in manchen Regionen stark gestiegen – eine Folge gesellschaftlicher Debatten über Rechtssicherheit. Die SZ berichtet auch, dass in der Politik noch gestritten wird, wie weit Überprüfungen gehen dürfen, um den Grundsatz der Ehrenamtlichkeit nicht zu unterlaufen. Die FAZ hebt hervor, dass besonders in Ostdeutschland überproportional viele Bewerber mit DDR-Biografien geprüft werden und sieht darin eine Chance, bisherige Praxis einheitlicher zu regeln.