Schufa-Daten – Wie lange bleibt der Stempel? Politik in der Kritik

Berlin – Vor dem Bundesgerichtshof wurde gestern der Streit um die Dauer der Datenspeicherung von Auskunfteien wie der Schufa neu entfacht. Im Kern steht die Frage: Dürfen Informationen zu erledigten Insolvenzverfahren weiterhin drei Jahre gespeichert werden, obwohl das offizielle Register sie nach einem halben Jahr löscht? Millionen Menschen betrifft dieses Urteil ganz konkret. Der AfD-Politiker Kay Gottschalk bringt die Sorgen der Betroffenen auf den Punkt:

heute 08:53 Uhr | 13 mal gelesen

"Es kann doch nicht sein, dass Personen, die ihre Schulden längst getilgt haben, weiter als Risiko geführt werden. Auskunfteien wie die Schufa halten an veralteten Informationen fest und beschädigen damit Chancen und Reputation vieler Menschen – das widerspricht dem Prinzip der Fairness und dem Datenschutz. Die Bundesregierung nimmt das klaglos hin. Und das, obwohl für viele – Familien, Selbstständige, Wohnungssuchende – ein solcher Eintrag nicht selten das Aus bedeutet, ob bei Krediten oder Mietverträgen. Hier entscheidet oft ein intransparentes Punktesystem, und Privatunternehmen legen die Regeln fest. Gerade deshalb brauchen wir eindeutige Fristen und klare, nachvollziehbare Abläufe. Datenschutz ist keine Gnade, sondern ein Recht – und zwar eines jeden Bürgers! Es ist höchste Zeit, dass die Regierung aktiv wird, damit Menschen nach Begleichung ihrer Schuld nicht weiter sozial gesperrt bleiben. Nur wenn die Datenspeicherung fair geregelt ist, können Wirtschaft und Rechtsstaat voneinander profitieren und das dringend nötige Vertrauen zurückgewinnen."

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (Az. I ZR 97/25) geht es um die Frage, wie lange Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa personenbezogene Daten über abgeschlossene Insolvenzverfahren speichern dürfen, nachdem das amtliche Portal diese bereits nach sechs Monaten löscht. Besondere Brisanz bekommt der Fall angesichts der Tatsache, dass für Betroffene ein Schufa-Eintrag erhebliche Hürden bei der Kreditvergabe, Jobsuche oder Wohnungssuche bedeuten kann – und das, obwohl die Schulden längst beglichen sind. In den vergangenen Tagen sorgten auch Medienberichte für zusätzlichen Druck auf die Politik: Verbraucherschützer und Datenschützer betonen die Notwendigkeit klarer Regeln für den Umgang mit sensiblen Daten und kritisieren die Untätigkeit der Bundesregierung. Zudem steht Deutschland europarechtlich unter Zugzwang, da der Europäische Gerichtshof in früheren Entscheidungen schon eine kürzere Speicherdauer nahegelegt hatte. Das Thema ist daher nicht nur ein Fall für Gerichte, sondern längst auch für die Gesellschaft und den Gesetzgeber.

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