Sozialverband: Hälfte-Hälfte im Parlament – Frauenanteil ein Muss?

Der Sozialverband Deutschland pocht auf eine konsequente Frauenquote in deutschen Parlamenten: Gleich viele Mandate für beide Geschlechter.

heute 14:39 Uhr | 4 mal gelesen

Mal ehrlich – wie lange hören wir schon das Mantra von Gleichstellung? Die Realität im Bundestag und anderswo sieht immer noch erschreckend schief aus. Michaela Engelmeier, Chefin des Sozialverbands Deutschland, sprach das offen an: Obwohl im Koalitionsvertrag die Gleichstellung als Ziel steht, lässt die tatsächliche Sitzverteilung im Parlament zu wünschen übrig. Frauen sitzen längst nicht in dem Maß in den Plenarsälen, wie es angebracht wäre. Engelmeier fordert daher eine Wahlrechtsänderung, die verbindlich vorschreibt: Die Hälfte der Mandate muss an Frauen gehen, die andere Hälfte an Männer. Ein Paritätsgesetz also! Aber klar, das gibt Zündstoff – nicht alle Parteien werden begeistert Beifall klatschen. Trotzdem: Auch Spitzenpolitikerinnen aus CDU und SPD mahnen, endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Die Debatte bekommt vor der geplanten Wahlrechtsreform neues Feuer.

Der Sozialverband Deutschland verlangt ein Paritätsgesetz, um für eine echte Geschlechterbalance in allen deutschen Parlamenten zu sorgen. Die Vorsitzende Michaela Engelmeier kritisierte das Auseinanderklaffen von politischer Rhetorik und realer Vertretung, insbesondere im Bundestag. Auch wenn Parteien wie SPD und CDU immer wieder von mehr Parität sprechen, hinkt die Umsetzung dem Anspruch meilenweit hinterher. Ergänzend ist festzuhalten, dass Deutschland im internationalen Vergleich beim Frauenanteil in Parlamenten nur im Mittelfeld liegt; Nachbarländer wie Frankreich oder Spanien sind durch ihre verbindlichen Paritätsgesetze deutlich weiter. Laut aktuellen DESTATIS-Zahlen beträgt der Frauenanteil im Bundestag derzeit rund 35 Prozent. In den Bundesländern gibt es jedoch sehr unterschiedliche Quoten – Brandenburg und Thüringen hatten bereits Paritätsgesetze beschlossen, wobei diese vom jeweiligen Landesverfassungsgericht später wieder gekippt wurden. Kritiker sehen im Paritätsgesetz einen Eingriff in die Wahlfreiheit, Befürworter betonen dagegen, dass erst durch solche Regelungen Chancengleichheit Wirklichkeit wird.

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