Manchmal frage ich mich, wie oft Menschen, die Gesetze schreiben, eigentlich mit Pflegebedürftigen sprechen. Der neue Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz – ein Wortungetüm, aber inhaltlich leider kaum besser – sorgt jedenfalls für ordentlich Wirbel. SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier bringt es auf den Punkt: Was da geplant ist, klingt für sie vor allem nach Sparen – und zwar auf dem Rücken derer, die sowieso schon wenig Spielraum haben. Statt echter Reform gibt es Kürzungen, etwa beim Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1. Ehrlich gesagt: Wer hier von Versorgung spricht, meint wohl eher Vertröstung.
Zu Recht moniert der SoVD außerdem die geplante spätere Auszahlung von Leistungszuschüssen für Heimbewohner. Für viele dürfte das schlicht zu spät kommen. Und auch beim Zugang zu Leistungen wird die Latte offenbar höher gelegt. Besonders bitter stößt Engelmeier auf, dass auch bei der Absicherung pflegender Angehöriger gespart werden soll – also bei Menschen, die das gesamte System irgendwie am Laufen halten. Ihre Kritik: Das zeige, wie wenig Wertschätzung die Politik hier offenbar hat. Ein solidarisches Modell für alle Bürger, also eine Pflegeversicherung, in die wirklich jeder einzahlt, sieht der SoVD als einzigen fairen Ausweg.
Aber es gibt noch eine zweite Perspektive: Der VDAB weist auf die finanzielle Schieflage der Pflegekassen hin – und sieht in den geplanten Maßnahmen, wie höheren Beiträgen für Kinderlose und gestreckter Leistungsverbesserung, einen deutlich sichtbaren Sparkurs. Brisantes Detail: Die geplante Aussetzung der Tariftreueregelung könnte die Pflegebetriebe in ernste Schwierigkeiten bringen. Sie wären weiter verpflichtet, Lohnerhöhungen umzusetzen – ohne dass die Kassen mitziehen würden. Da gerät einiges ins Wanken. Immerhin, ein Lichtblick vielleicht: Die sogenannte Innovationsklausel und mehr Möglichkeiten für Digitalisierung könnten laut VDAB tatsächlich helfen, die Versorgung zu verbessern. Klar ist nach all dem Hin und Her aber vor allem eines – Planungssicherheit für Pflegeeinrichtungen? Fehlanzeige.
Heftige Kritik am Entwurf für das neue Pflegegesetz: Der SoVD warnt eindringlich vor relevanten Leistungskürzungen, insbesondere für Pflegebedürftige im niedrigsten Pflegegrad, sowie für pflegende Angehörige, deren soziale Absicherung gefährdet sein könnte. Auch der VDAB sieht vor allem finanzielle Risiken für Pflegeunternehmen und Beschäftigte, da Tarifsteigerungen nicht refinanziert werden könnten. Medienberichten zufolge ist das Gesetz Teil einer großangelegten Reform zur Stabilisierung der Pflegeversicherung, die mit dringend nötigen Innovationen und Digitalisierungsschüben punkten will – die strukturellen Probleme um Finanzierung und Versorgungssicherheit werden dadurch jedoch kaum gelöst. Neuere Artikel (Juni 2024) betonen zudem, dass die Sozialträger und Pflegeverbände inzwischen offene Briefe und Protestaktionen planen, um auf das drohende Risiko von Versorgungsengpässen und eine steigende Belastung pflegebedürftiger Menschen aufmerksam zu machen. Nach Angaben aus aktuellen politischen Berichten ist das Gesetzesvorhaben Teil der Koalitionsverhandlungen zur sozialen Sicherung, wobei es Streit um die genaue Ausgestaltung und Finanzierung zwischen Bund und Ländern gibt. Außerdem wächst die Sorge in der Pflegebranche, dass kurzfristige Haushaltseinsparungen langfristig die Personalgewinnung und Qualität massiv schwächen könnten.