Was ist dran an der Forderung, Björn Höcke das passive Wahlrecht zu entziehen? SPD-Vertreter, etwa Thüringens Innenminister Georg Maier, meinen, Artikel 18 des Grundgesetzes gäbe dem Bundesverfassungsgericht die Handhabe, gegen Personen vorzugehen, die grundgesetzliche Rechte dafür missbrauchen, den Staat und seine Freiheitsordnung anzugreifen. Maiers Argument: Das Verfahren könnte zügiger ablaufen, da sich alles auf eine einzelne, gut dokumentierte Person bezieht. Gleichzeitig gibt es Bedenken – laut Maier könnte Höcke sogar von einem Verbot profitieren und sich innerhalb der AfD erst recht im Hintergrund als einflussreiche Kraft etablieren. Ralf Stegner, ein weiterer SPD-Politiker, betont, dass diese Option einer konsequenten Demokratie, die sich selbst schützt, durchaus ernsthaft erwogen werden müsse. Und Sebastian Fiedler, der innerhalb der SPD auf Innenpolitik spezialisiert ist, erinnert daran: Schon das aktuelle Strafrecht erlaubt, bei wiederholter Verurteilung etwa wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht abzuerkennen – das ist auch im Koalitionsvertrag verankert. Die Debatte gleicht bekanntlich einem Drahtseilakt: Ist ein Ausschluss demokratisch geboten – oder verstärkt er nur jene, die tatsächlich an der Demokratie sägen?
In den vergangenen Tagen wurden öffentlich Forderungen aus der SPD laut, Björn Höcke das Recht zur Kandidatur für politische Ämter wegen seines Umgangs mit der Demokratie abzuerkennen. Grundlage der Debatte ist Artikel 18 des Grundgesetzes, der allerdings seit Bestehen der BRD nie zur Anwendung kam und äußerst hohe Hürden setzt. Juristische Experten sind gespalten: Manche sehen eine sinnvolle Schutzmaßnahme gegen antidemokratische Akteure, andere warnen vor dem Risiko der Märtyrerinszenierung und dem Wertverlust demokratischer Prinzipien, sollte man zu schnell zu diesem Mittel greifen. Darüber hinaus entfaltet die politische Dynamik auch bundesweit Wirkung – etwa auf die Debatte über den Umgang mit der AfD in anderen Bundesländern und den kommenden Thüringen-Wahlkampf. Über zahlreiche Medien hinweg wird ersthaft darüber diskutiert, ob der Schritt juristisch realistisch und politisch ratsam ist, nachdem der Bundesvorsitzende des Deutschen Richterbundes etwa eine erhebliche Zurückhaltung bei solch einschneidenden Maßnahmen anmahnt.