Thüringen: Ausschluss von Extremisten aus dem juristischen Referendariat bestätigt

Wer aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handelt, darf in Thüringen vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden – das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.

vor 53 Minuten | 19 mal gelesen

Der Mittwoch brachte in Weimar ein Urteil, das durchaus Wellen schlagen könnte, zumindest für angehende Juristinnen und Juristen in Thüringen. Dem Urteil zufolge ist der Ausschluss von Extremisten vom juristischen Vorbereitungsdienst (also dem Referendariat) zulässig. Der Hintergrund: Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens versucht, den betreffenden Paragrafen kippen zu lassen. Ihre Argumentation: Der Ausschluss verletze die Thüringer Verfassung und überschreite den Schutz der Berufsfreiheit. Doch das Gericht sah das, kurz gesagt, ganz anders. Besonders schwer wog für die Verfassungsrichter das Bedürfnis, die Integrität und das Vertrauen in die Justiz als Institution zu schützen. Klartext: Nicht nur einzelnen Richterinnen und Richtern muss man trauen können, das ganze System lebt von Zuverlässigkeit. Das Gericht betonte aber auch die Grenze – bloße Parteimitgliedschaft reicht nicht aus. Erst wenn sich jemand aktiv, durch erhebliche Taten, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet, kann das Ausschlusskriterium greifen. Strikte Maßstäbe also, aber wohl nötig, wie die Richter meinen. Irgendwie verständlich – oder vielleicht doch etwas heikel? Immerhin, der Kompromiss ist: Es kommt auf das tatsächliche Verhalten an, nicht nur auf Symbole oder Mitgliedsausweise.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass es zulässig ist, Personen aktiv auszuschließen, die sich mit Taten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen und juristisch tätig werden wollen. Grundlage ist, dass das gesellschaftliche Vertrauen in die unabhängige, funktionierende Rechtspflege so gestärkt bleiben soll. Die Abwägung: Der Schutz der Justiz genießt Vorrang vor der Berufsfreiheit – aber Grenzfälle sind möglich, denn bloße Parteizugehörigkeit allein reicht nach Gerichtsmeinung eben nicht. Zusätzliche Details aus aktuellen Quellen: In Thüringen sorgt die Entscheidung für Diskussionen, weil sie als Signal im Umgang mit Verfassungsfeinden im Staatsdienst gilt. Ähnliche Regelungen und Debatten laufen parallel in anderen Bundesländern, der Streit um Verfassungstreue im Beamten- und Justizdienst flammt angesichts des Rechtsrucks mancher Gruppierungen neu auf. Hinter den Kulissen wird der Urteilsspruch auch als Maßstab für kommende Verfahren im öffentlichen Dienst betrachtet, da bundesweit Extremismusabwehr in offiziellen Positionen immer mehr in den Fokus gerät.

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