Unions-Beauftrage Expertenanalyse: Heizungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar

Nach einem von der Unionsfraktion eingeholten juristischen Gutachten verstößt das umstrittene Gesetz zur Gebäudemodernisierung (GModG) nicht gegen die Verfassung. Dem Bericht zufolge wird die Zielsetzung der Klimaneutralität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.

heute 16:09 Uhr | 2 mal gelesen

Der Autor der Analyse, Jurist Johann-Christian Pielow von der Kanzlei Rosin Büdenbender, kommt zu dem Schluss, dass der berühmte Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 kein generelles Verbot darstelle, Klimaschutzmaßnahmen punktuell zurückzunehmen oder anzupassen. Speziell habe das höchste Gericht laut Pielow vor allem die übergeordneten Emissionsziele und deren Verteilung im Blick gehabt, nicht aber Bundeseingriffe auf Einzelebene. Interessant fand ich dabei seine Argumentation: Die sogenannte 'Bio-Treppe', eine Art Stufensystem beim Klimaschutz, ermögliche eine generationengerechte Aufteilung der Reduktionslasten und überfordere keinen Beteiligten. Pielow betont außerdem, dass weder eine gefährliche 'Vollbremsung' bei der Klimapolitik zu befürchten sei, noch das Gesetz gegen europäische Standards - wie etwa die Richtlinie zur Gebäudeeffizienz (EPBD) - verstoße. Es bleibt allerdings fraglich, wie dies praktisch angenommen und gesellschaftlich diskutiert wird. Zwischen den Zeilen schwingt immer auch Skepsis mit gegenüber großen Reformen – im Grunde so typisch deutsch, oder?

Das Gutachten bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Gebäudemodernisierungsgesetzes und unterstreicht die weit gefasste Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers in der Klimapolitik. Einzelne Rücknahmen oder Änderungen ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen sind laut Pielows Auslegung nicht automatisch verfassungswidrig, solange das Gesamtziel der Emissionsreduktion nicht gefährdet wird. Ergänzend dazu gab es in den letzten Tagen politisch und medial intensive Debatten über die Effektivität und gesellschaftliche Akzeptanz neuer Heizungs- und Gebäudegesetze, wobei häufig bemängelt wird, die tatsächliche Umsetzbarkeit in der Praxis werde unterschätzt. Jüngste Berichte verweisen zudem auf anhaltende Proteste und Unsicherheit bei Bewohner:innen und Eigentümer:innen – insbesondere, was Kosten und technische Machbarkeit betrifft. Weiterführende Analysen der Medien heben hervor, dass Deutschland im europäischen Vergleich mit seinen Maßnahmen eher mittelfeldstark agiert, während etliche Nachbarländer bereits weiter sind oder unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

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