Verteidigungsministerium will Meldepflicht reformieren: Gesetzesänderung geplant

Das Verteidigungsministerium plant, die bisherige Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die länger als drei Monate im Ausland bleiben wollen, per Gesetz erheblich zu lockern. Ein konkreter Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Pflicht nur noch im Verteidigungs- oder Spannungsfall gelten soll. Dies bestätigte eine Sprecherin nach Bekanntwerden eines kritischen Gutachtens.

heute 11:59 Uhr | 3 mal gelesen

Man könnte meinen, das Thema Meldepflicht sei ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Aber nein: Noch heute schreibt das deutsche Wehrpflichtgesetz Männern im wehrpflichtigen Alter vor, der Behörde eine längere Auslandsreise zu melden – eigentlich. Nun hat das Verteidigungsministerium erstaunlich pragmatisch reagiert. Ein Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch, der vorsieht, besagte Meldepflicht drastisch zurückzufahren. Künftig soll sie nur noch im Falle einer ernsten Bedrohung – also bei Spannungs- oder Verteidigungsfall – greifen. Ganz ehrlich, der Schritt kommt mit einer gewissen Ironie, denn laut einem Gutachten des Bundestags-Wissenschaftlichen Dienstes war die bereits geltende Außerkraftsetzung dieser Pflicht per Verwaltungsvorschrift vermutlich sowieso nicht legal. Die Übergangsregelung bleibt bis zur Gesetzesänderung erstmal bestehen. Heißt: Wer jetzt noch ins Ausland will, braucht nach wie vor keine Genehmigung – aber wie lange das alles noch so locker läuft? Das bleibt offen. Mich überrascht vor allem, wie unspektakulär grundsätzliche Rechte über Verwaltung und Gesetzgebung geschoben werden.

Kurz und knapp: Das Verteidigungsministerium will die Meldepflicht für längere Auslandsaufenthalte von Männern im wehrpflichtigen Alter einschränken und passt dazu das Wehrpflichtgesetz an. Nach einem Gutachten, das die bisherige Abschaffung der Meldepflicht für rechtswidrig hält, soll die Pflicht nur noch im Ausnahmefall greifen – konkret im Verteidigungs- oder Spannungsfall. Hintergrund ist eine Debatte über den richtigen Umgang mit gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Kompetenzen; aktuell bleibt die Regelung außer Kraft. Erweiterte Fakten: In den letzten Tagen gab es vermehrt Diskussionen über eine mögliche Rückkehr der Wehrpflicht in Deutschland. Laut Berichten der "Süddeutschen Zeitung" erwägt die Bundesregierung verschiedene Modelle zur Stärkung der Bundeswehr angesichts internationaler Sicherheitslagen. Gleichzeitig warnt die Opposition davor, Grundrechte durch übereilte Gesetzesänderungen auszuhöhlen. Insgesamt deutet vieles darauf hin, dass die Wehrpflicht – in welcher Form auch immer – weiterhin ein Zankapfel bleiben wird.

Schlagwort aus diesem Artikel