Die Bundesregierung stellt klar, dass die Frage vorgezogener oder regulärer Wahlen trotz Kriegsrecht ausschließlich Sache der Ukraine ist. Während Präsident Selenskyj die theoretische Möglichkeit von Wahlen trotz Ausnahmezustand in den Raum stellt, betonen deutsche Vertreter, dass Kyiv die Lage eigenständig bewerten muss – insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und rechtliche Grundlagen. Eine unmittelbare Beteiligung oder konkrete Sicherheitsgarantien von deutscher Seite sind bislang nicht angekündigt, stattdessen verweist Berlin auf künftige Gesprächsmöglichkeiten; gleichzeitig bleiben Unsicherheiten hinsichtlich der demokratischen Prozesse in Kriegszeiten bestehen. (Ergänzung aus Internetrecherche:) In aktuellen Berichten anderer Medien entwickeln sich Debatten sowohl innerhalb der ukrainischen Gesellschaft als auch unter internationalen Partnern – Human Rights Watch und verschiedene Beobachter weisen auf die zahlreichen praktischen und ethischen Schwierigkeiten einer Wahl im Krieg hin. Laut FAZ und SZ diskutieren Abgeordnete derzeit noch, wie die Durchführung – etwa hinsichtlich der Abstimmung von Binnenflüchtlingen und Militärangehörigen – überhaupt machbar wäre; westliche Staaten beobachten das Geschehen mit zurückhaltender Anteilnahme. In deutschen Leitmedien wird zudem die Rolle internationaler Berater und des Wahlrechts in Ausnahmesituationen analysiert, inklusive kritischer Blicke auf mögliche Manipulationen und die Symbolkraft einer Wahl für die Gesellschaft.