Zoff um Politiker-Sonderrecht: Die hitzige Debatte um Paragraf 188

Nachdem Kanzler Friedrich Merz als "Lügenfritz" beleidigt wurde und dafür ein Strafbefehl erging, streitet die Regierungskoalition erneut darüber, ob Politiker beim Ehrenschutz wirklich ein Extrawurst brauchen. Paragraf 188 StGB steht auf dem Prüfstand.

heute 12:01 Uhr | 5 mal gelesen

Manchmal fragt man sich schon: Brauchen Politiker wirklich ein eigenes Ehren-Schutzschild im Strafgesetz? Genau diese Frage entzündet in Berlin gerade die Gemüter, nachdem CDU-Chef Merz öffentlich mit einem wenig schmeichelhaften Spitznamen belegt wurde – und prompt ein Strafbefehl folgte. Günter Krings, Unions-Fraktionsvize für Rechtspolitik, sagt dazu ziemlich offen: Weg mit Paragraf 188! Politiker-Sonderbehandlung müsse nicht sein. Aber, und dieser Punkt ist ihm wichtig: Insgesamt sollte die Gesellschaft beim Thema Beleidigungen vielleicht sogar eine strengere Linie fahren. Denn, sagt Krings, Hass und Herabwürdigung in der Öffentlichkeit nehmen laut ihm zu. Deshalb schlägt er vor, den harten Strafrahmen des Paragrafen 188 einfach allen Bürgern durch Paragraf 185 zugutekommen zu lassen. Die SPD sieht das allerdings sehr anders. Carmen Wegge, rechtspolitische Expertin der Sozialdemokraten, hält den Ruf nach Abschaffung gerade jetzt für völlig verkehrt. Sie verweist darauf, dass die Ermittlungsverfahren wegen solcher Delikte stetig steigen – aktuell von 2.600 auf stolze 4.500. Und das beträfe eben längst nicht nur Spitzenpolitiker, sondern auch jede Menge Menschen, die kommunal, oft ehrenamtlich, Politik machen. Laut Wegge könne der Schutz nicht übertrieben genug ernstgenommen werden – schließlich gehe es darum, Hetzer davon abzuhalten, engagierte Leute aus dem öffentlichen Raum zu vertreiben. Ganz anders wieder die Grünen. Erik Marquardt meint: Klar, niemand möchte beleidigt werden, aber Politiker sollten keine Extrawurst bekommen. Bedrohungen und echte körperliche Gewalt – da müsse man ansetzen. "Meinungsfreiheit darf nicht für den politischen Betrieb eingeengt werden", betont er. Interessant ist auch, dass auf Landesebene durchaus Uneinigkeit herrscht. Während Sachsens Justizministerin reformieren will, bleibt Niedersachsen – noch SPD-geführt – beim Kurs: Paragrafen-Streichung kommt nicht infrage. Alles in allem: Ein klassischer Politikstreit, der zeigt, wie unterschiedlich Menschen Schützenswertes und Meinungsfreiheit auslegen. Nächste Woche soll das Thema dann auch offiziell in Hamburg in einer Justizminister-Runde auf dem Tisch landen.

Der politische Streit um die Abschaffung des Spezialparagrafen 188, der Politiker vor öffentlicher Schmähung und Beleidigung schützen soll, wird von mehreren Seiten äußerst emotional geführt. Während Teile der CDU und die Grünen fordern, den Sonderstatus von Politikern im Strafrecht zu schleifen und stattdessen den Ehrenschutz für alle Bürger zu erhöhen, pochen SPD-Vertreter wie Carmen Wegge und einige Landesregierungen auf Beibehaltung, da die Angriffe auf politisch Aktive – besonders Ehrenamtliche – deutlich zunehmen. Der jüngste Streit nach einer Beleidigung gegen Friedrich Merz bildet nur die Spitze des Eisbergs: In ganz Deutschland wird heftig diskutiert, wie sehr Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz in Zeiten wachsender Polarisierung ausbalanciert werden können. Laut aktuellen Medienrecherchen befürchten viele Ehrenamtliche, durch steigenden Hass zunehmend aus der Öffentlichkeit verdrängt zu werden, während Juristen davor warnen, dass eine Abschaffung von Paragraf 188 neue Unsicherheiten schaffen könnte. In den letzten Tagen haben verschiedene Zeitungen berichtet, dass sich der gesellschaftliche Umgangston verschärft hat und der Schutz vor Hassrede – gerade für engagierte Kommunalpolitiker – immer wichtiger gesehen wird.

Schlagwort aus diesem Artikel