In der laufenden Legislaturperiode wurden im Deutschen Bundestag bislang 13 Ordnungsrufe ausgesprochen, überwiegend gegen Abgeordnete der AfD. Ordnungsrufe werden in der Regel bei respektlosen oder beleidigenden Äußerungen während parlamentarischer Debatten erteilt und dienen dazu, die parlamentarische Disziplin zu wahren. Im Vergleich zu früheren Legislaturperioden bleibt die Zahl relativ niedrig, was auf eine insgesamt stabile, wenngleich zunehmend polarisierte Debattenkultur im Bundestag hindeutet. Laut Medienrecherchen gab es zuletzt mehrfach Diskussionen, wie mit wiederholten Ordnungsrufen und schwerwiegenden Verstößen umzugehen ist. Juristisch gesehen haben Ordnungsrufe keine direkten rechtlichen Konsequenzen, wirken sich aber auf das parlamentarische Ansehen der Sprecher aus. Analysen zeigen, dass zuspitzende Rhetorik insbesondere von der AfD gezielt genutzt wird, um politische Gegner zu provozieren und mediale Aufmerksamkeit zu erlangen. Häufiger diskutiert werden auch Maßnahmen wie Sitzungsausschluss oder Wortentzug als verschärfte Sanktionen. In den letzten Tagen wurde außerdem berichtet, dass Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) gegenüber Fraktionsführungen anmahnt, die Umgangsformen zu verbessern.
11.09.25 22:57 Uhr