AfD setzt sich im Rechtsstreit mit Vermieter durch

Die AfD hat vor Gericht in einem Mietrechtskonflikt mit ihrem Vermieter einen Teilerfolg erzielt.

26.09.25 10:03 Uhr | 327 mal gelesen

Das Landgericht Berlin entschied am Freitag zugunsten der AfD-Bundesgeschäftsstelle und wies eine Räumungsklage sowie eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses als nicht gerechtfertigt ab. Dennoch muss die Partei im kommenden Jahr ausziehen, da dem ein regulärer, fristgemäßer Kündigungsprozess vorausging. Nach Angaben des stellvertretenden AfD-Vorsitzenden Kay Gottschalk unterstreiche der Prozessverlauf, dass Justiz nicht für politische Streitigkeiten missbraucht werden sollte. Die Partei plant, im nächsten Jahr in eine neue Immobilie umzuziehen, die sich in ihrem eigenen Besitz befinden soll, wie Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte.

Im aktuellen Streit zwischen der AfD und ihrem Vermieter hat das Berliner Landgericht einen schnellen Auszug der Partei aus ihrer Geschäftsstelle verhindert, indem es die fristlose Kündigung als unbegründet einstufte. Dennoch wird die Partei die Immobilie auf Basis einer ordentlichen Kündigung verlassen müssen. Hintergrund dieses Falls sind anhaltende Diskussionen um räumliche Ressourcen von Parteien, insbesondere angesichts der politischen Lage und der wachsenden Bedeutung des Partei-Eigentums für Unabhängigkeit. Ergänzend zu diesem Fall ist in Medienberichten der letzten Tage eine steigende Zahl von Rechtsstreitigkeiten zwischen Parteien und Immobilienbesitzern zu beobachten, insbesondere in Berlin, wo sich die Immobilienlage zuspitzt und politische Organisationen Schwierigkeiten beim Auffinden und Halten geeigneter Räume melden.

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