Im aktuellen Streit zwischen der AfD und ihrem Vermieter hat das Berliner Landgericht einen schnellen Auszug der Partei aus ihrer Geschäftsstelle verhindert, indem es die fristlose Kündigung als unbegründet einstufte. Dennoch wird die Partei die Immobilie auf Basis einer ordentlichen Kündigung verlassen müssen. Hintergrund dieses Falls sind anhaltende Diskussionen um räumliche Ressourcen von Parteien, insbesondere angesichts der politischen Lage und der wachsenden Bedeutung des Partei-Eigentums für Unabhängigkeit. Ergänzend zu diesem Fall ist in Medienberichten der letzten Tage eine steigende Zahl von Rechtsstreitigkeiten zwischen Parteien und Immobilienbesitzern zu beobachten, insbesondere in Berlin, wo sich die Immobilienlage zuspitzt und politische Organisationen Schwierigkeiten beim Auffinden und Halten geeigneter Räume melden.
26.09.25 09:16 Uhr