AfD setzt sich im Rechtsstreit mit Vermieter durch

Die AfD hat vor Gericht in einem Mietrechtskonflikt mit ihrem Vermieter einen Teilerfolg erzielt.

heute 10:03 Uhr | 165 mal gelesen

Das Landgericht Berlin entschied am Freitag zugunsten der AfD-Bundesgeschäftsstelle und wies eine Räumungsklage sowie eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses als nicht gerechtfertigt ab. Dennoch muss die Partei im kommenden Jahr ausziehen, da dem ein regulärer, fristgemäßer Kündigungsprozess vorausging. Nach Angaben des stellvertretenden AfD-Vorsitzenden Kay Gottschalk unterstreiche der Prozessverlauf, dass Justiz nicht für politische Streitigkeiten missbraucht werden sollte. Die Partei plant, im nächsten Jahr in eine neue Immobilie umzuziehen, die sich in ihrem eigenen Besitz befinden soll, wie Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte.

Im aktuellen Streit zwischen der AfD und ihrem Vermieter hat das Berliner Landgericht einen schnellen Auszug der Partei aus ihrer Geschäftsstelle verhindert, indem es die fristlose Kündigung als unbegründet einstufte. Dennoch wird die Partei die Immobilie auf Basis einer ordentlichen Kündigung verlassen müssen. Hintergrund dieses Falls sind anhaltende Diskussionen um räumliche Ressourcen von Parteien, insbesondere angesichts der politischen Lage und der wachsenden Bedeutung des Partei-Eigentums für Unabhängigkeit. Ergänzend zu diesem Fall ist in Medienberichten der letzten Tage eine steigende Zahl von Rechtsstreitigkeiten zwischen Parteien und Immobilienbesitzern zu beobachten, insbesondere in Berlin, wo sich die Immobilienlage zuspitzt und politische Organisationen Schwierigkeiten beim Auffinden und Halten geeigneter Räume melden.

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Die 'Süddeutsche Zeitung' berichtete ausführlich über den Mietrechtsstreit und betonte, dass trotz des juristischen Erfolges die AfD bis Ende 2024 aus der aktuellen Geschäftsstelle ausziehen muss. Die Partei setze laut eigenen Angaben künftig auf Eigentum, um sich derartige Konflikte zu ersparen und unabhängiger zu werden. Die Berliner Immobilienlage stelle zudem für viele Parteien ein Problem dar, da steigende Mieten und politische Vorbehalte Vermietungen erschweren (Quelle: Süddeutsche Zeitung).

Laut der 'FAZ' sehen Experten im Fall der AfD einen Präzedenzfall, da in den letzten Monaten vermehrt Partei-Geschäftsstellen wegen politischer Bedenken oder Konflikten mit Vermietern geräumt werden sollten. Die Gerichte müssen immer wieder abwägen, inwieweit politische Debatten Einfluss auf Vertragsverhältnisse haben dürfen, was die Unabhängigkeit der Justiz hervorhebt. Auch der Umgang mit Parteieigentum wird zunehmend als strategisch entscheidend angesehen (Quelle: FAZ).

Ein Bericht der 'Zeit' hebt hervor, dass das Gericht im AfD-Fall die klare Trennung zwischen politischer Auseinandersetzung und zivilrechtlicher Vertragsbeurteilung betonte. Während die Partei ihren Rechtsanspruch durchsetzen konnte, sieht sie die Notwendigkeit, künftig als Immobilieneigentümer unabhängiger zu agieren. Insgesamt verschärft sich der Wettbewerb um bezahlbare Parteiräume, was auch andere Akteure auf dem politischen Parkett betrifft (Quelle: Zeit Online).

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