Der EuGH hat mit seinem Urteil klargestellt, dass ein Blitzeinschlag – anders als z.B. Verspätungen durch technische Defekte oder Streiks – als außergewöhnlicher Umstand gelten kann, der den Anspruch auf Entschädigungszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung entfallen lässt, sofern die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Tatsächlich nimmt die Zahl der durch extreme Wetterereignisse hervorgerufenen Flugausfälle zu, wie verschiedene Medien berichten. Nach Angaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit haben sich in den vergangenen Jahren außergewöhnliche Vorkommnisse wie Blitzeinschläge, Starkregen oder starke Winde messbar gehäuft, was Gerichte zunehmend vor die Frage stellt, wann Verzögerungen tatsächlich unvermeidlich waren und welche Sorgfaltsstandards man von einer Fluggesellschaft erwarten kann. Laut FAZ sind viele Airlines unsicher, wie sie im konkreten Fall Nachweise führen sollen, insbesondere da die Anforderungen je nach Land unterschiedlich interpretiert werden Quelle: FAZ. Die Süddeutsche Zeitung weist darauf hin, dass das Urteil für mehr Rechtssicherheit sorgen könnte, gleichzeitig aber neue Rechtsstreitigkeiten denkbar sind, etwa, wie schnell und gründlich Airlines nach solchen Zwischenfällen handeln müssen Quelle: Süddeutsche. Bei t3n.de wurde ergänzend berichtet, dass Dienstleister wie Airhelp seit Jahren ein wachsendes Geschäft mit Fluggast-Ansprüchen machen und das EuGH-Urteil auch deren Vorgehen beeinflussen könnte Quelle: t3n.de.