Brandenburg und Thüringen erwägen Konsequenzen für AfD-Angehörige im Staatsdienst

Die Debatte über mögliche dienstrechtliche Folgen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Sektor verschärft sich.

06.10.25 04:02 Uhr | 342 mal gelesen

Dietmar Woidke, Ministerpräsident von Brandenburg, sowie Thüringens Innenminister Georg Maier (beide SPD) äußerten ihre Bereitschaft, entschieden gegen AfD-Mitglieder im Staatsdienst vorzugehen, falls die AfD durch ein Gerichtsbeschluss als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Woidke betonte jedoch, dass ohne ein AfD-Verbot und ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil Diskriminierungen rechtlich problematisch seien, da das Grundgesetz die Gleichbehandlung garantiert. Sollte die Kölner Gerichtsentscheidung zugunsten der Verfassungsschutzbewertung ausfallen, kündigten beide an, die Beschäftigung von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst streng zu prüfen. Maier verwies auf eine bestehende Arbeitsgruppe der Innenminister, die zügig Vorschläge erarbeiten soll, während Woidke in bestimmten Fällen bis hin zur Entlassung von Beamten sprechen will, die als prominente Parteivertreter auftreten.

Die Landesregierungen von Brandenburg und Thüringen warten auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das über die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch entscheidet. Sollte diese Einstufung Bestand haben, wollen beide Länder kurzfristig dienstrechtliche Maßnahmen für Mitglieder der AfD im Staatsdienst auf den Weg bringen. Bereits Anfang Dezember könnte es erste konkrete Ergebnisse geben. --- Recherche-Update: Die Diskussion um AfD-Mitgliedschaften im Staatsdienst ist in anderen Bundesländern und auf Bundesebene ebenfalls Thema. In Niedersachsen kündigte Innenministerin Daniela Behrens an, dass eine bundeseinheitliche Regelung dringend notwendig sei. Der Deutsche Beamtenbund warnt jedoch vor Schnellschüssen und pocht auf Rechtssicherheit, da eine gerichtliche Klärung über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD Voraussetzung für Maßnahmen ist. Zuletzt forderten Politiker aus mehreren Parteien, bei einer Bestätigung der Einstufung konsequente und rechtssichere Disziplinarmaßnahmen gegen kompromittierende Parteimitglieder im Staatsdienst umzusetzen.

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