Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass die milliardenschweren Ausgaben im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) bisher nicht zu verkürzten Wartezeiten auf Arzttermine geführt haben – im Gegenteil: Im Schnitt ist die Wartezeit auf einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte auf 42 Tage gestiegen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2019 sind so 2,9 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln geflossen, ohne erkennbaren Nutzen für Patientinnen und Patienten. Der Rechnungshof fordert deshalb die Abschaffung oder grundlegende Änderung der Vergütungsregelungen, da ansonsten weiterhin umfangreiche öffentliche Mittel ohne sichtbaren Mehrwert ausgegeben werden. Weitere Informationen aus der Netzrecherche: Laut Zeitungsberichten erleben Patienten weiterhin eine starke Belastung durch lange Wartezeiten, wobei insbesondere in ländlichen Regionen die Versorgungslage angespannt bleibt. Verschiedene Medien berichten außerdem, dass hausärztliche Vermittlungsinitiativen und digitale Terminplattformen bislang keine nennenswerte Entschärfung des Problems gebracht haben. Kritisch wird zudem angemerkt, dass die geplante Überprüfung durch das Bundesgesundheitsministerium verzögert wurde – politische Opposition fordert ein schnelleres Handeln. Hintergrundberichte beleuchten außerdem, dass die Situation Teil eines strukturellen Problems ist, wie die Bundesärztekammer betont: Das Fehlen von ausreichend Fachärzten, regionale Ungleichheiten und grassierender Bürokratie wirken einer echten Versorgungsverbesserung entgegen.