Die Debatte um Sozialleistungsmissbrauch durch EU-Bürger ist nicht neu und findet regelmäßig Eingang in die politische Diskussion, insbesondere vor Wahlen. Laut aktuellem EU-Recht dürfen sich EU-Bürger innerhalb der Mitgliedsstaaten frei bewegen und aufhalten, sofern sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Statistiken der letzten Jahre zeigen jedoch, dass der Anteil von EU-Ausländern, die ausschließlich Sozialleistungen beanspruchen, gering ist; Experten verweisen zudem darauf, dass Zugang zu Leistungen wie Bürgergeld meist an enge Bedingungen geknüpft ist. Gleichzeitig wachsen die Spannungen zwischen Mitgliedsländern, die Nettozahler im Sozialbereich sind, und solchen mit geringerer sozialer Absicherung. Die EU-Kommission betont immer wieder, dass Freizügigkeit zu mehr wirtschaftlichem Wachstum führt, während manche Regierungen restriktivere Regelungen fordern.