Diskussion um ein Grundrecht auf Wohnen: Hubertz zeigt sich offen

Verena Hubertz, Bundesbauministerin von der SPD, schlägt vor, das Recht auf eine Wohnung ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern – eine Idee, über die man laut ihrer Aussage durchaus nachdenken könne.

heute 11:19 Uhr | 20 mal gelesen

„Das kann man schon in Erwägung ziehen“, meinte Hubertz, als sie von der Funke Mediengruppe auf ein mögliches Wohnungsgrundrecht angesprochen wurde. Persönlich habe ich, und vermutlich nicht nur ich, gelegentlich das Gefühl, dass diese Debatte wie Wellen ans Ufer rollt: mal laut, dann wieder ganz leise – aber verschwinden tut sie eben nicht. Rückblickend betrachtet, so Hubertz weiter, hänge die Misere beim Wohnraum auch damit zusammen, dass in den 90ern fälschlicherweise angenommen wurde, das Land sei quasi fertig gebaut. Tja, eine klassische Fehleinschätzung, und jetzt habe man den Salat. Das Grundgesetz selbst garantiere nun einmal keine Wohnung für alle, betonte sie. Die Politik beziehe ihre Verpflichtungen aus dem Sozialstaatsprinzip und diversen Grundrechten, trotzdem sei das Thema Wohnungsmarkt längst zur Bundesaufgabe geworden. Obwohl eine Grundgesetzänderung ein spannender Schritt wäre, sieht Hubertz den eigentlich entscheidenden Hebel weiterhin in der Zusammenarbeit all jener, die tatsächlich Wohnraum schaffen: Genossenschaften, gemeinnützige und kommunale Träger genauso wie private Investoren. Interessanter Sidekick aus dem Interview: Das verbreitete Stereotyp des 'bösen Vermieters' sieht die Ministerin ausgesprochen kritisch – ‚Wir denken da oft zu schwarz-weiß‘, so ihr Kommentar, und in Wirklichkeit hätten die meisten Vermieter großes Interesse daran, dass ihre Wohnungen bewohnbar und fair vermietet werden. Klar, schwarze Schafe gebe es, gerade größere, internationale Investoren, und natürlich Leute, die ihre Immobilien verkommen lassen. Aber pauschale Schuldzuweisungen führen, so scheint’s, schon in eine Sackgasse.

Verena Hubertz regt tatsächlich an, das Recht auf angemessenen Wohnraum im Grundgesetz zu prüfen – ein Schritt, der für sozialen Ausgleich sorgen und dem Staat womöglich weitreichende neue Pflichten auferlegen könnte. Gleichzeitig reflektiert sie die Fehler vergangener Politik, insbesondere die Annahme der 1990er Jahre, der Wohnungsbau sei abgeschlossen, was zu aktuellen Engpässen beiträgt. In öffentlichen Diskussionen fordert sie differenzierte Betrachtungen mit Blick auf Vermieter und sieht konkrete Verbesserungen vor allem in verstärkter Kooperation unterschiedlicher Akteure auf dem Wohnungsmarkt. Einige Medien wie die Süddeutsche Zeitung berichten zudem, dass Initiativen für ein Grundrecht auf Wohnen immer wieder an politischen und praktischen Hürden scheitern, da unter anderem umgesetzt werden müsste, wie ein solches Recht in der Realität einklagbar sein kann. Die taz analysiert außerdem, dass steigende Zinsen und hohe Baukosten die Umsetzung einer sozialen Wohnungspolitik weiter erschweren, während gemeinnützige Akteure für mehr Unterstützung werben. Auf internationalen Vergleichsseiten wie DW.com findet sich der Hinweis, dass Länder mit Wohnrecht in der Verfassung, beispielsweise Spanien, trotzdem an bezahlbarem Wohnraum scheitern, wenn Investoren ausbleiben oder Regularien zu eng sind.

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