Einsatz der Bundeswehr gegen Drohnen im Inland laut Verfassung zulässig

Der Speyerer Staatsrechtsexperte Joachim Wieland hält eine Grundgesetzänderung für den Bundeswehreinsatz zur Drohnenabwehr im Inland für nicht erforderlich.

04.10.25 14:28 Uhr | 299 mal gelesen

Joachim Wieland, Professor für Staatsrecht in Speyer, betont, dass das Grundgesetz bereits heute die nötige Grundlage bietet, um die Bundeswehr im Falle einer Bedrohung durch bewaffnete Drohnen auch auf deutschem Boden einzusetzen. Artikel 87 des Grundgesetzes weise der Bundeswehr explizit Verteidigungsaufgaben zu, zu denen laut Wieland auch die Neutralisierung von Drohnen gehöre, wenn sie eine Gefahr darstellen – ähnlich wie bei unerlaubten ausländischen Militärflugzeugen. Wieland argumentiert, es sei ausreichend, lediglich das Luftsicherheitsgesetz präziser zu fassen, um den rechtlichen Rahmen für Drohnenabwehrmaßnahmen klarzustellen.

In Deutschland sorgt die Debatte um die Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr im Inland immer wieder für Rechtsunsicherheiten, insbesondere angesichts zunehmender technischer Bedrohungen etwa durch illegal modifizierte Drohnen. Neben Prof. Wielands Sicht sieht eine Reihe weiterer Juristen einen gewissen Ermessensspielraum bei der Auslegung des Verteidigungsbegriffs im Grundgesetz, wobei sie betonen, dass eine klare gesetzliche Basis wichtig für den effektiven und rechtssicheren Einsatz sei. Im internationalen Vergleich führen viele Staaten gezielte Gesetzesanpassungen ein, um auf neue Bedrohungsszenarien durch Drohnen zu reagieren, gleichzeitig finden in Deutschland vermehrt Tests innovativer Abwehrtechnologien sowie parlamentarische Beratungen über weitergehende Einsatzregeln statt.

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