EU-Gericht erklärt Kernenergie und Gas als nachhaltige Investitionen

Das EU-Gericht hat Österreichs Klage gegen die Aufnahme von Kernenergie und Erdgas in die Liste nachhaltiger Investitionen zurückgewiesen.

10.09.25 09:49 Uhr | 4 mal gelesen

Das Gericht der Europäischen Union stellte klar, dass die EU-Kommission berechtigt war, bestimmte Tätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossiles Gas als nachhaltig einzustufen, sofern spezifische Auflagen erfüllt sind. Die Kommission begründete dies damit, dass Kernkraft nur sehr geringe Treibhausgasemissionen verursacht und momentan keine alternativen CO2-armen Energiequellen in ausreichendem Maße verfügbar sind, um die Grundversorgung sicherzustellen. Österreichs Einwände, die auf potenziellen Risiken der Kernkraft und Auswirkungen klimatischer Veränderungen beruhten, wies das Gericht zurück, da die Kommission ihre Befugnisse nicht überschritten habe. Auch bei fossilem Gas erkannte das Gericht die Möglichkeit eines Beitrags zum Klimaschutz unter bestimmten Auflagen an. Die Delegierte Verordnung aus dem Jahr 2022 sei eine Maßnahme, um den Übergang zu einer emissionsärmeren Energieversorgung mit Versorgungssicherheit sicherzustellen, heißt es im Urteil (T-625/22).

Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union bestätigt, dass Investitionen in Kernenergie und fossiles Gas in der EU-Taxonomie als nachhaltig gelten dürfen, solange sie strikte Auflagen zum Klimaschutz erfüllen. Diese Entscheidung ist für viele Mitgliedsstaaten von wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere für Länder wie Frankreich, die stark auf Kernkraft setzen, und Staaten, die beim Umstieg auf erneuerbare Energien noch auf Gas angewiesen sind. In weiteren Medien wird berichtet, dass Umweltverbände und einige EU-Länder das Urteil kritisieren, da sie befürchten, dass dies den Ausbau wirklich nachhaltiger Energien verlangsamen könnte, während Befürworter argumentieren, dass es eine pragmatische Lösung auf dem Weg zur Klimaneutralität darstellt.

Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema

1. Auf Spiegel Online wurde berichtet, dass nach dem EU-Urteil Umweltorganisationen und einige Mitgliedsstaaten wie Deutschland die Entscheidung weiterhin kritisieren. Sie machen geltend, dass die Aufnahme von Kernkraft und Gas den Investitionsdruck auf wirklich erneuerbare Energien senken könnte und warnen vor Risiken durch Atomenergie sowie der langwierigen Transformation der Gaswirtschaft. Die EU-Kommission betont dagegen, dass die beschlossenen Standards und Begrenzungen für Gas- und Atomprojekte ausreichend streng sind, um den Klimazielen weiterhin gerecht zu werden (Quelle: Spiegel).

2. Die Zeit berichtet, dass die Bundesregierung die Entscheidung des EU-Gerichts zur Taxonomie anerkennt, aber festhält, dass für Deutschland die Atomkraft kein zukünftiges Thema sei. Während das Gericht die Flexibilität im Übergang zu einer klimaneutralen Energieversorgung betont, bleibt die Debatte um Atomrisiken und die Rolle von Gas für die Versorgungssicherheit umstritten. Expertinnen und Experten fordern, Investitionen in neue fossile Projekte kritisch zu prüfen, um den Green Deal nicht zu gefährden (Quelle: Zeit).

3. Laut Süddeutscher Zeitung reagieren Wirtschaft und Energiebranche mit Erleichterung, da Planungssicherheit für laufende und neue Projekte geschaffen wird, insbesondere für Länder mit hoher Abhängigkeit von Atomkraft oder Gas. Dennoch bleibt der Streit über Sinn und Wirkung der erweiterten Taxonomie-Regeln bestehen; Umweltschützer befürchten Greenwashing und einen Rückschritt bei der Dekarbonisierung der europäischen Energiewirtschaft. Die Kommission bekräftigt allerdings, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die neuen Regeln als Übergangslösung zu verstehen (Quelle: Süddeutsche).

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