EU-Gericht erklärt Kernenergie und Gas als nachhaltige Investitionen

Das EU-Gericht hat Österreichs Klage gegen die Aufnahme von Kernenergie und Erdgas in die Liste nachhaltiger Investitionen zurückgewiesen.

10.09.25 09:49 Uhr | 70 mal gelesen

Das Gericht der Europäischen Union stellte klar, dass die EU-Kommission berechtigt war, bestimmte Tätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossiles Gas als nachhaltig einzustufen, sofern spezifische Auflagen erfüllt sind. Die Kommission begründete dies damit, dass Kernkraft nur sehr geringe Treibhausgasemissionen verursacht und momentan keine alternativen CO2-armen Energiequellen in ausreichendem Maße verfügbar sind, um die Grundversorgung sicherzustellen. Österreichs Einwände, die auf potenziellen Risiken der Kernkraft und Auswirkungen klimatischer Veränderungen beruhten, wies das Gericht zurück, da die Kommission ihre Befugnisse nicht überschritten habe. Auch bei fossilem Gas erkannte das Gericht die Möglichkeit eines Beitrags zum Klimaschutz unter bestimmten Auflagen an. Die Delegierte Verordnung aus dem Jahr 2022 sei eine Maßnahme, um den Übergang zu einer emissionsärmeren Energieversorgung mit Versorgungssicherheit sicherzustellen, heißt es im Urteil (T-625/22).

Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union bestätigt, dass Investitionen in Kernenergie und fossiles Gas in der EU-Taxonomie als nachhaltig gelten dürfen, solange sie strikte Auflagen zum Klimaschutz erfüllen. Diese Entscheidung ist für viele Mitgliedsstaaten von wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere für Länder wie Frankreich, die stark auf Kernkraft setzen, und Staaten, die beim Umstieg auf erneuerbare Energien noch auf Gas angewiesen sind. In weiteren Medien wird berichtet, dass Umweltverbände und einige EU-Länder das Urteil kritisieren, da sie befürchten, dass dies den Ausbau wirklich nachhaltiger Energien verlangsamen könnte, während Befürworter argumentieren, dass es eine pragmatische Lösung auf dem Weg zur Klimaneutralität darstellt.

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