Justizministerin Hubig mahnt: AfD-Verbotsverfahren nicht aus reinem Kalkül ausschließen

Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin, warnt davor, aus taktischen Überlegungen auf ein mögliches AfD-Verbot zu verzichten – die Demokratie dürfe kein politisches Pokerfeld sein.

heute 01:02 Uhr | 3 mal gelesen

Mit bemerkenswerter Klarheit äußert sich Bundesjustizministerin Hubig in der 'Neuen Osnabrücker Zeitung' zu einem möglichen Verbot der AfD. Sie betont, dass parteipolitische Motive keinen Einfluss auf solch grundlegende staatliche Entscheidungen nehmen dürften: 'Politik ist hier fehl am Platz, stattdessen zählt einzig, ob die Bedingungen, die das Grundgesetz für diesen drastischen Schritt vorsieht, auch wirklich vorliegen.' Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Bewertung der AfD als 'gesichert rechtsextremistisch' durch den Verfassungsschutz könnte dafür einen Meilenstein markieren. Aktuell ruht die entsprechende Einstufung des Verfassungsschutzes, ein Urteilstermin fehlt noch, doch Bewegung sei zu erwarten, falls diese Bewertung Bestand habe, meint Hubig. Sie widerspricht der These, ein mögliches Scheitern eines Verbotsverfahrens würde der AfD politisch nutzen: 'Das klingt zwar schlüssig, überzeugt mich aber überhaupt nicht.' Schließlich liege die Verantwortung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt werden, letztlich bei der Partei selbst: 'Die AfD trägt selbst das Risiko für die Konsequenzen ihres eigenen Handelns.' Das Grundgesetz, genauer Artikel 21, sieht in Ausnahmefällen das Parteiverbot vor – entscheidet wird darüber jedoch einzig das Bundesverfassungsgericht. Tatsächlich haben viele das Thema als wahlkampftaktisches Manöver abgetan, doch zieht sich derzeit ein deutlich größerer Riss durch den politischen Diskurs: Wie viel Abweichung toleriert die Demokratie, bevor sie ihre schärfsten Werkzeuge auspackt? Die Debatte bleibt somit vielschichtig, und der Ausgang, wie so oft, zunächst ungeklärt.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig warnt klar davor, aus politischem Kalkül die Option eines AfD-Verbotsverfahrens zu verwerfen. Sie macht deutlich: Es geht nicht um kurzfristiges Taktieren, sondern um die grundsätzliche Abwägung, ob die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet – eine Entscheidung, die am Ende beim Bundesverfassungsgericht liegt. Der Ausgang des laufenden Verfahrens in Köln zur AfD-Einstufung durch den Verfassungsschutz könnte dabei eine zentrale Rolle spielen. NEUERE INFORMATIONEN: Aus aktuellen Recherchen geht hervor, dass sich die öffentliche Debatte um das AfD-Verbot in den letzten Tagen nochmals zugespitzt hat, insbesondere nach neuen Aussagen mehrerer Landesregierungen, die sich unterschiedlich positionieren. Einige Bundesländer wollen abwarten, bis juristisch endgültige Bewertungen vorliegen, während andere den Druck auf ein Verbot erhöhen, teils mit Verweis auf jüngste rechtsextremistische Ausschreitungen im Umfeld der AfD. Gleichzeitig fordern immer mehr zivilgesellschaftliche Gruppen und prominente Juristen eine sorgfältige Prüfung statt eines voreiligen Verfahrens – die Sorge über einen politischen Märtyrereffekt und die Stärkung der AfD im Fall eines Scheiterns bleibt weiterhin präsent.

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