Das Bundesjustizministerium will durch die dreimonatige Speicherung von IP-Adressen die Strafverfolgung im Internet stärken und setzt dazu auf eine neue Gesetzesvorlage. Diese sieht neben der Speicherpflicht für IP-Adressen auch eine Sicherungsanordnung vor, mit der auf richterliche Anordnung gezielte Verkehrsdaten gesichert werden können — insbesondere um Ermittlungen bei schweren Delikten wie Kindesmissbrauch oder digitalen Betrugsfällen effektiver zu gestalten. Der Gesetzesentwurf enthält zudem Vorschläge, Funkzellenabfragen zu erleichtern; Datenschützer und Verbände dürften hier kritisch bleiben, da solche Maßnahmen einen tiefen Eingriff in Persönlichkeitsrechte bedeuten. Erweiterte Recherche: Die Debatte über die Speicherung von IP-Adressen ist in Deutschland nicht neu. Vor Jahren bereits hat der Europäische Gerichtshof zu weitreichende Regulierungen Stellung bezogen und unverhältnismäßige Massenüberwachung untersagt. Während die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf gezieltere Ermittlungsinstrumente setzt, bleibt fraglich, wie weitreichend der Schutz von Persönlichkeitsrechten wirklich gewährleistet ist – zumal Fachverbände wie der Chaos Computer Club bereits warnen, dass selbst die temporäre Speicherung missbraucht werden könne. Einige Bundesländer fordern sogar längere Speicherfristen, während z. B. digitale Bürgerrechtsorganisationen grundsätzlich gegen jede Vorratsdatenspeicherung sind. Juristisch bleibt abzuwarten, ob der Entwurf vor Gerichten Bestand hat – insbesondere im Lichte der Grundrechte auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.