Justizministerium bringt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg

Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzesentwurf vor, der Providern vorschreibt, IP-Adressen für drei Monate aufzubewahren – ein Schritt, der die Strafverfolgung im Netz erleichtern soll.

heute 11:36 Uhr | 21 mal gelesen

Ob Verbrechen oder Hass im Internet: Immer wieder stehen Ermittler vor dem Problem, dass digitale Spuren viel zu schnell wieder verschwinden. Das neue Gesetzesvorhaben des Justizministeriums will genau hier ansetzen. Konkret sollen Internetkonzerne die ihren Nutzern zugewiesenen IP-Adressen drei Monate lang speichern – also recht überschaubar, trotzdem ein Paradigmenwechsel. Neu im Vorschlag ist eine sogenannte Sicherungsanordnung. Die gibt Behörden auf richterlichen Beschluss das Recht, weitere Verkehrsdaten für einen begrenzten Zeitraum zu sichern, allerdings jeweils anlassbezogen. Die Justizministerin Stefanie Hubig argumentiert, dass man ohne solche Werkzeuge Online-Delikten wie Kinderpornografie, Cyber-Betrug oder Hasspostings kaum auf die Spur kommt. ‘IP-Adressspeicherung ist kein Allheilmittel, aber sie macht es für Ermittler oft erst möglich, Täter nicht im digitalen Nebel verschwinden zu lassen’, so Hubig. Und noch ein Punkt: Auch Funkzellenabfragen – also die Datenerhebung aus einem bestimmten Mobilfunkbereich – werden vom Gesetzesentwurf vereinfacht. Länder und Interessenverbände sind nun gefragt: Sie haben bis zum 30. Januar 2026 Zeit, ihre Anmerkungen einzureichen. Ob der Entwurf am Ende jedem gefällt? Zweifel sind erlaubt, insbesondere weil der Datenschutz wieder einmal zum Zankapfel werden dürfte.

Das Bundesjustizministerium will durch die dreimonatige Speicherung von IP-Adressen die Strafverfolgung im Internet stärken und setzt dazu auf eine neue Gesetzesvorlage. Diese sieht neben der Speicherpflicht für IP-Adressen auch eine Sicherungsanordnung vor, mit der auf richterliche Anordnung gezielte Verkehrsdaten gesichert werden können — insbesondere um Ermittlungen bei schweren Delikten wie Kindesmissbrauch oder digitalen Betrugsfällen effektiver zu gestalten. Der Gesetzesentwurf enthält zudem Vorschläge, Funkzellenabfragen zu erleichtern; Datenschützer und Verbände dürften hier kritisch bleiben, da solche Maßnahmen einen tiefen Eingriff in Persönlichkeitsrechte bedeuten. Erweiterte Recherche: Die Debatte über die Speicherung von IP-Adressen ist in Deutschland nicht neu. Vor Jahren bereits hat der Europäische Gerichtshof zu weitreichende Regulierungen Stellung bezogen und unverhältnismäßige Massenüberwachung untersagt. Während die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf gezieltere Ermittlungsinstrumente setzt, bleibt fraglich, wie weitreichend der Schutz von Persönlichkeitsrechten wirklich gewährleistet ist – zumal Fachverbände wie der Chaos Computer Club bereits warnen, dass selbst die temporäre Speicherung missbraucht werden könne. Einige Bundesländer fordern sogar längere Speicherfristen, während z. B. digitale Bürgerrechtsorganisationen grundsätzlich gegen jede Vorratsdatenspeicherung sind. Juristisch bleibt abzuwarten, ob der Entwurf vor Gerichten Bestand hat – insbesondere im Lichte der Grundrechte auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.

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