Kanzleramt plant Überprüfung von Schröders Archivunterlagen

In den nächsten Monaten will das Bundeskanzleramt sichten, welche Dokumente aus Gerhard Schröders Kanzlerbüro nach dessen Auflösung bei der Friedrich-Ebert-Stiftung gelandet sind. Der Schritt ist für Anfang 2026 vorgesehen, so ein Regierungssprecher gegenüber T-Online.

heute 09:59 Uhr | 4 mal gelesen

Ziel der Überprüfung: Herauszufinden, ob Akten dabei sind, die dem Bundesarchiv hätten angeboten werden müssen. Schröders früheres Büro kam einer konkreten Aufforderung, 178 bestimmte Akten abzugeben, jahrelang nicht nach. Tatsächlich lehnte er, auch durch die Übergabe dieser Papiere an die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Bitten des Bundesarchivs konsequent ab – so geht es aus dem von T-Online veröffentlichten Schriftwechsel hervor. Hinzu kommt: Wer – etwa als Forscherin oder Journalist – Einblick in das Material möchte, muss Schröders persönlicher Zustimmung zustimmen. Ziemlich restriktiv. Die Frage ist: Ist das noch Privatsache eines Altkanzlers, oder geht es hier um öffentliches Gut? Genau dies will das Kanzleramt wohl herausfinden. Ach ja, vielleicht irrt man sich, aber irgendwie hat das Ganze auch einen faden Beigeschmack – Geschichte hinter verschlossenen Türen.

Das Bundeskanzleramt beabsichtigt, im ersten Quartal 2026 die von Gerhard Schröder der Friedrich-Ebert-Stiftung übergebenen Akten zu sichten, um festzustellen, ob sich darunter amtliche Unterlagen befinden, die dem Bundesarchiv hätten übergeben werden müssen. Besonders brisant ist, dass die Einsichtnahme in diese Dokumente bislang durch einen Zustimmungsvorbehalt Schröders beschränkt ist, wodurch der öffentliche Zugang erheblich erschwert wird. Im aktuellen politischen und gesellschaftlichen Kontext wird die Debatte um Transparenz im Umgang mit Kanzlerakten weiter befeuert – Kritiker werfen Schröder vor, demokratische Verfahren zu unterlaufen und eine angemessene Archivierung zu verzögern. Neuste Medienberichte weisen zudem darauf hin, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung bereits vor Jahren auf eine Einigung mit dem Altkanzler gedrängt hatte, jedoch bislang wenig Bewegung zeigte. Neben der rechtlichen Frage über Verfügungsrechte spielen auch Fragen nach Aufarbeitung politischer Geschichte und der demokratischen Nachvollziehbarkeit eine Rolle.

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