Das Bundeskanzleramt beabsichtigt, im ersten Quartal 2026 die von Gerhard Schröder der Friedrich-Ebert-Stiftung übergebenen Akten zu sichten, um festzustellen, ob sich darunter amtliche Unterlagen befinden, die dem Bundesarchiv hätten übergeben werden müssen. Besonders brisant ist, dass die Einsichtnahme in diese Dokumente bislang durch einen Zustimmungsvorbehalt Schröders beschränkt ist, wodurch der öffentliche Zugang erheblich erschwert wird. Im aktuellen politischen und gesellschaftlichen Kontext wird die Debatte um Transparenz im Umgang mit Kanzlerakten weiter befeuert – Kritiker werfen Schröder vor, demokratische Verfahren zu unterlaufen und eine angemessene Archivierung zu verzögern. Neuste Medienberichte weisen zudem darauf hin, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung bereits vor Jahren auf eine Einigung mit dem Altkanzler gedrängt hatte, jedoch bislang wenig Bewegung zeigte. Neben der rechtlichen Frage über Verfügungsrechte spielen auch Fragen nach Aufarbeitung politischer Geschichte und der demokratischen Nachvollziehbarkeit eine Rolle.