Kein Neuzählen: Bundestag weist Einspruch zur Wahl ab

Eine Neuauszählung der Stimmen zur vergangenen Bundestagswahl wird es nicht geben – das Parlament lehnt entsprechende Anträge deutlich ab.

18.12.25 20:58 Uhr | 23 mal gelesen

Mit einer Mehrheit von 427 Stimmen gegen 129 hat der Bundestag am Donnerstag eine Neuauszählung der Bundestagswahl ausgeschlossen; eine Stimme enthielt sich. Im Vorfeld hatten sich Vertreter von Union, SPD, Grünen und Linke im Wahlprüfungsausschuss bereits klar gegen einen solchen Schritt positioniert, nur die AfD stand auf der anderen Seite und unterstützte die Forderung. Hintergrund des Ganzen sind zwei Einsprüche, eingereicht durch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das damals knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war – lediglich 9.529 Stimmen fehlten zum Einzug ins Parlament. "Rund 20 substanzielle Wahleinsprüche bei mehr als 95.000 Bezirken, kein einziger fand Bestätigung im Nachgang", erklärte Carsten Müller von der CDU im Bundestag. Oftmals, so Müller weiter, hätte sich sogar das Gegenteil gezeigt. Die AfD brachte erneut BSW-Argumente aufs Parkett, wonach BSW-Stimmen versehentlich für die Partei Bündnis Deutschland gezählt worden sein könnten – gesichert sei das aber nicht, Ungewissheit herrscht. "Klären ließe sich das nur durch Neuauszählen", meinte der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi. SPD-Politiker Johannes Fechner dankte während der Debatte den Wahlleitern, die Nachprüfung und Korrekturen ernsthaft durchgeführt hätten: Mal wurden Briefwahlzettel nachträglich gefunden, mal Schnellmeldungen versehentlich falsch übermittelt, aber die Korrekturen hätten alle Parteien und nicht nur das BSW betroffen. So oder so – Fehlleistungen wurden nachentdeckt und behoben. Und, abschließend betonte Fechner, ganz nach der Linie des Bundesverfassungsgerichts: Eine Neuauszählung kann nicht auf bloßen Verdacht hin stattfinden.

Der Bundestag entscheidet sich klar gegen die Neuauszählung der zurückliegenden Bundestagswahl. Ausschlaggebend waren zwei Einsprüche des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das bei der Wahl knapp unter fünf Prozent blieb – ihnen lagen vor allem Vermutungen über mögliche Zahlendreher oder Fehler zugrunde, die im Nachgang aber nicht bestätigt wurden. Fachleute wie Johannes Fechner (SPD) stellten klar, dass Korrekturen stattgefunden haben, wo sie notwendig waren, und dass das Bundesverfassungsgericht Neuauszählungen grundsätzlich an konkrete Anhaltspunkte und nicht abstrakte Sorgen knüpft. Die Diskussion um den Wahlausgang bleibt damit ein weiteres Beispiel für die immer komplexer werdende Wahlprüfung in Zeiten großer politischer Sensibilität und schwindenden Vertrauens in Institutionen. In aktuellen Medienberichten ist zudem eine starke Polarisierung zu erkennen, wie etwa auf der Seite der AfD und des BSW, während große Parteien weiterhin betonen, dass die Verfahren sicher und transparent bleiben müssen. Interessant ist in der aktuellen Debatte auch, wie sich der Fokus immer wieder auf die Briefwahl und deren Herausforderungen richtet – die Nachzählung einzelner Bezirke, technische Pannen und die Transparenz bei der Fehlerkorrektur werden in verschiedenen Medien weiterhin ausführlich diskutiert.

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