Die Justiz ist nicht das Allheilmittel für gesellschaftliche Probleme – das betont Stefanie Hubig mit hörbarer Entschlossenheit. Gerade die Idee, Kinder unter 14 für Straftaten wie Erwachsene zu behandeln, lehnt die Ministerin ausdrücklich ab. Sie macht kein Geheimnis daraus, dass der Ruf nach härteren Strafen oft von der Hoffnung getragen ist, Gewalt ließe sich so dauerhaft eindämmen. 'Kinder ins Gefängnis stecken? Das verbietet schon der gesunde Menschenverstand.' Vielmehr sieht Hubig die Verantwortung bei Jugendämtern und Familiengerichten: Unterstützung statt Strafe, Erziehung statt Aburteilung. Egal, wie schockierend einzelne Taten auch sein mögen – in Haftanstalten finden Kinder keinen Halt.
Ein weiteres Thema: Soziale Medien. Hubig fordert, Kinder im Netz besser zu schützen. Nicht nur mit Appellen, sondern mit tatsächlichen gesetzlichen Regeln. Altersgrenzen oder weitergehende Maßnahmen schließt sie dezidiert nicht aus: 'Kinderschutz muss konsequent mitgedacht werden.' Dazu passend: Ein neues Gesetz gegen häusliche Gewalt ist angekündigt – wer zu Hause zuschlägt, solle das Sorgerecht nicht mehr selbstverständlich behalten dürfen. 'Noch im Frühjahr bringe ich dazu einen Gesetzentwurf vor,' verspricht die Ministerin.
Zu guter Letzt geht es um die Justiz selbst, oder besser: Deren Überlastung. Eine Million unbearbeitete Fälle türmen sich derzeit. Hubig begegnet dem mit dem Vorschlag für einen neuen 'Pakt für den Rechtsstaat': Besonders die Länder bekommen eine halbe Milliarde Euro Anschubfinanzierung, um Personal einzustellen und die Digitalisierung zu beschleunigen. Geldmangel dürfe nie ein Grund sein, warum Verbrechen ungeahndet bleiben.
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin, bleibt dabei: Die Strafmündigkeit bleibt ab 14 Jahren – auch angesichts tragischer Gewaltausbrüche unter Kindern. Für Minderjährige unterhalb dieser Schwelle sieht sie Jugendämter und Gerichte für soziale Unterstützung in der Pflicht, nicht Haftanstalten oder strafrechtliche Verfolgung. Gleichzeitig plant sie mehr Kinderschutz im digitalen Raum und strengere Regelungen gegen häusliche Gewalt – inklusive Anpassungen beim Sorgerecht. In aktuellen Debatten zeigen mehrere Stimmen, dass vorschnelle Verschärfungen des Jugendstrafrechts oft die eigentlichen Ursachen von Gewalt verschleiern. So betonen Sozialforscher, dass familiäre Krisen, fehlende Betreuung und soziale Isolation oft ursächlicher sind als Gesetzeslücken. Darüber hinaus zeigt ein Blick ins europäische Ausland, dass niedrigere Strafmündigkeitsgrenzen selten zu weniger Jugendkriminalität führen, sondern oft sogar kontraproduktive Effekte haben.