Millionenschwere Entschädigung nach Geburtsschaden – Eltern kämpfen erfolgreich um ihre Rechte

Lünen – Ein jüngstes Urteil aus Göttingen lässt aufhorchen: Weil ein Krankenhaus grob fahrlässig bei der Geburtshilfe gehandelt hat, wurde es zu mehr als einer Million Euro Schmerzensgeld verurteilt. Nicht nur das – die Gesamtsumme könnte mit lebenslangen Folgekosten über 5,7 Millionen Euro betragen. Der Fall bedeutet Rückenwind für Familien, die nach schweren medizinischen Fehlern Gerechtigkeit suchen.

heute 10:09 Uhr | 23 mal gelesen

Wenn Ärzte oder Kliniken Patzer machen, sind Patienten und Angehörige oft ratlos. Der aktuelle Fall zeigt: Wer dranbleibt – und sich nicht einschüchtern lässt – kann auf hohe Entschädigungen hoffen. Aber der Weg dahin ist alles andere als ein Spaziergang. Nach einem sogenannten Behandlungsfehler stehen den Betroffenen grundsätzlich ziemlich viele Ansprüche zu – von Schmerzensgeld bis hin zu dauerhaften Renten. Oft taucht die Frage auf: Wann lohnt sich der Aufwand überhaupt? Gerade bei dauerhaften, schweren Schäden, beispielsweise nach einer missglückten Geburt, sind Gerichte inzwischen deutlich bereit, tiefer in die Tasche der Krankenhäuser greifen zu lassen. Doch die zentrale Hürde ist und bleibt: der Beweis. Für Eltern heißt das konkret: Jedes Detail zählt! Akten einsehen, selbst Protokoll führen, Unstimmigkeiten notieren – manchmal fühlt sich das wie ein Krimi an. Und auch eine unabhängige Einschätzung, etwa vom medizinischen Dienst, ist Gold wert. Besonders, wenn grobe Fehler auftauchen, wechselt die sogenannte Beweislast – dann muss die Klinik beweisen, alles richtig gemacht zu haben. Auch emotional ist der Weg nicht ohne: Den gewohnten Ärzten gegenüberzutreten, ist für viele schwer – und die Prozesse können sich ziehen wie Kaugummi. Doch: Wer nicht handelt, bekommt meist nichts. Deshalb hilft oft nur der Gang zum spezialisierten Anwalt. Viele Fälle werden übrigens schon durch einen Vergleich mit dem Versicherer erledigt – vorausgesetzt, die Beweislage ist stichhaltig. Bleibt's beim Prozess, drohen mehrere Jahre Unsicherheit, denn Gutachten, Instanzen und Anhörungen sind zäh. Drei Dinge sind besonders wichtig: 1) Alle Unterlagen anfordern. 2) Möglichst früh an die Verjährung denken (meist drei Jahre, ab Fehlerkenntnis). Und: Nicht alles als Schicksal hinnehmen! Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie überhaupt Anspruch auf die Unterlagen und unabhängige Expertise haben. Wer den Kampf annimmt, sorgt letztlich auch dafür, dass Krankenhäuser vorsichtiger werden – und vielleicht künftige Fehler verhindert werden. Das aktuelle Göttinger Urteil zeigt: Die Justiz scheut auch vor gigantischen Summen nicht zurück, wenn wirklich Mist gebaut wurde. Ärzte und Kliniken sind darauf angewiesen, alle Standards penibel einzuhalten. Für betroffene Familien bedeutet das: Die Hoffnung stirbt zuletzt – aber von selbst ändert sich nichts.

Das Göttinger Urteil reiht sich in eine ganze Welle von Entscheidungen, bei denen Gerichte Kliniken bei schweren, nachweislichen Behandlungsfehlern zu Millionenzahlungen verpflichtet haben. Wichtig ist dabei, dass die Beweisführung solide und rechtzeitig erfolgt: Ärzte müssen zunehmend lückenlos dokumentieren und notfalls vor Gericht ihr Handeln verteidigen. Zugleich beobachten Experten einen Anstieg von Klagen wegen Geburtsschäden oder Kunstfehlern, wobei viele Prozesse weiterhin an fehlenden Nachweisen oder der emotionalen Belastung von Angehörigen scheitern. Aktuelle Recherchen belegen: Die Debatte um Patientenrechte und medizinische Haftung nimmt in Deutschland weiter an Fahrt auf. Laut einem taz-Artikel steigt der Druck auf Kliniken, durch strengere Qualitätskontrollen Fehler zu vermeiden und Transparenz zu schaffen. In der Süddeutschen Zeitung wird darüber hinaus knapp berichtet, dass der Gesetzgeber plant, die Unterstützung von Betroffenen durch Ombudsstellen und Beratungsangebote zu stärken. Zwischen den Quellen finden sich immer wieder Mahnungen, dass die Dunkelziffer nicht angezeigter Behandlungsfehler wahrscheinlich weit höher liegt und Betroffene deshalb dringend ermutigt werden sollten, Anspruch auf Akteneinsicht und Expertise wahrzunehmen.

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