Mindestlohnbetrug: Über 25 Millionen Euro Strafen im Jahr 2024 verhängt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat Unternehmen in Deutschland im vergangenen Jahr mit Bußgeldern von insgesamt über 25,3 Millionen Euro belegt.

09.09.25 18:58 Uhr | 4 mal gelesen

Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken, die am Mittwoch im 'Tagesspiegel' veröffentlicht wurde. Laut Bundestagsabgeordnetem Cem Ince (Linke) bleibt Mindestlohnbetrug ein erhebliches Problem in Deutschland – im Vergleich innerhalb der EU ist die Lage nur in drei Ländern noch schlimmer. Schätzungen zufolge sind etwa 2,5 Millionen Arbeitnehmer betroffen. Die FKS ist für über 3 Millionen Firmen mit rund 39 Millionen Beschäftigten zuständig. 2023 gab es bei mehr als 25.000 Arbeitgebern Kontrollen; dennoch bleibt die Quote bei der Aufdeckung von Verstößen seit Jahren bei etwa 0,25 Prozent. Daraus ergibt sich, dass Betriebe im Durchschnitt nur alle 120 Jahre kontrolliert werden. Die Linke fordert daher mehr Personal, damit die FKS wirksamer gegen organisierte Ausbeutung vorgehen kann und der Schutz der Arbeitnehmer Priorität hat. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellte unlängst ein Modernisierungsgesetz für die FKS vor, um die Bekämpfung des Mindestlohnbetrugs zu verstärken. Geplant sind umfangreiche Investitionen in IT und Personal, um Prüf- und Ermittlungsprozesse zu beschleunigen. Auch der IG BAU-Vorsitzende Robert Feige hält stärkere Kontrollen für unerlässlich und fordert ein zentrales Register für Mindestlohnverstöße. Für ihn sollten Unternehmen, die den Mindestlohn unterlaufen, für Aufträge der öffentlichen Hand gesperrt werden.

2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mehr als 25 Millionen Euro Bußgelder wegen Mindestlohnbetrugs verhängt. Die Aufdeckungsrate bleibt jedoch gering und viele Verstöße bleiben weiterhin unerkannt, da jeder Betrieb im Schnitt nur alle 120 Jahre kontrolliert wird. Die Linke und Gewerkschaften fordern daher eine personelle Aufstockung der FKS sowie eine digitale Erfassung von Mindestlohnverstößen, während die Bundesregierung ein Gesetz zur Modernisierung der Behörde plant. Ergänzend zeigen aktuelle Internet-Recherchen, dass das Thema Mindestlohnbetrug in den letzten 48 Stunden verstärkt diskutiert wird: Die Süddeutsche berichtet, dass trotz höherer Kontrollen weiterhin gravierende Defizite im Kampf gegen Schwarzarbeit und betrügerische Arbeitgeber bestehen, weil die FKS durch Personalmangel und Bürokratie ausgebremst wird. Die Zeit verweist darauf, dass neben der personellen Ausstattung der FKS Kooperationen mit anderen Behörden forciert werden sollen, um die Effektivität der Ermittlungen zu steigern. Die FAZ analysiert die geplanten Investitionen in moderne IT-Systeme für die FKS und bewertet sie als wichtigen Schritt, um digitale Schwarzarbeit besser nachverfolgen und systematische Verstöße schneller ahnden zu können.

Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema

• Die Süddeutsche Zeitung analysiert ausführlich die anhaltenden Probleme bei der Kontrolle von Mindestlohnbetrug: Trotz verschärfter Maßnahmen und gestiegener Bußgelder bleibt die Aufklärungsquote niedrig. Verantwortlich dafür seien chronischer Personalmangel, hohe bürokratische Hürden und ineffiziente interne Abläufe. Viele Unternehmen agieren an der Grenze der Legalität und das Risiko, entdeckt zu werden, bleibt gering (Quelle: Süddeutsche Zeitung).

• Zeit Online berichtet über Vorhaben und politische Diskussionen, die Zusammenarbeit zwischen der FKS und anderen Behörden zu intensivieren. Ziel ist es, den Informationsaustausch zu verbessern und dadurch organisierte Mindestlohnbetrüger stärker ins Visier zu nehmen. Gleichzeitig wird betont, dass digitale Systeme und Datenaustausch eine Schlüsselrolle spielen werden (Quelle: Zeit Online).

• Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) legt ihren Fokus auf das geplante Modernisierungsgesetz für die FKS: Investitionen in Höhe von 500 Millionen Euro sollen in neue IT-Systeme und zusätzliches Personal fließen. Damit sollen Kontrollen häufiger und gezielter erfolgen, insbesondere bei digitalen Beschäftigungsmodellen und grenzüberschreitenden Unternehmen. Experten loben den Ansatz, verweisen aber auf die Notwendigkeit, die Maßnahmen konsequent umzusetzen (Quelle: FAZ).

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