Ab dem 1. September, also gar nicht mehr so weit hin, wird – der Aussage von Kanzler Friedrich Merz (CDU) nach der Ministerpräsidentenkonferenz zufolge – das Motto 'Wer bestellt, bezahlt' wesentlich strenger gehandhabt. Ob das tatsächlich ein 'neues Kapitel der kollegialen Zusammenarbeit' einleitet, wie Merz schwärmt? Eine Portion Skepsis bleibt angebracht, schließlich ist der Föderalismus in Deutschland traditionell ein Flickenteppich – die einen reden von Vielfalt, die anderen von Forscherchaos. Faktisch geht es im Kern um das sogenannte Veranlassungsprinzip: Sobald ein Bundesgesetz Länder und Kommunen stärker belastet – Stichwort: mehr als 200 Millionen Euro an Zusatzkosten pro Jahr – übernimmt der Bund 80 Prozent davon. Ehrlicherweise ist es das erste Mal, dass in diesem Umfang eine verbindliche Lastenteilung bei größeren politischen Projekten festgelegt wird. Die Städte und Gemeinden, oft finanziell dünn aufgestellt, könnten schon im nächsten Jahr rund drei Milliarden Euro entlastet werden, heißt es. Und das, so wird versprochen, soll wachsen.
Schlaglochfreie Straßen und schnelle Internet – klingt fast nach Wunschliste, oder? Doch Merz preist das 'Infrastruktur-Zukunftsgesetz' an: Damit sollen Baugenehmigungen für Straßen, Brücken und Co. zügiger laufen. 'Jetzt wird nicht nur gesprochen, sondern gehandelt' – aber, pardon, das soll die Erfahrung erst zeigen. Im Schatten des großen Geldes wurde auch der 'Pakt für den Rechtsstaat' vorgestellt: Mehr Digitalisierung, schnellere Abläufe, 2.000 zusätzliche Richter- und Staatsanwaltsstellen bundesweit. Plus IT-Modernisierung und Unterstützungspersonal. Und auch das Dauerthema Rente bleibt nicht ausgespart: Kanzler Merz mahnt, dass die gerade ausgearbeiteten Vorschläge der Alterssicherungskommission nicht vorschnell zerpflückt werden sollten – die politischen Verhandlungen starten jetzt. Einige sprechen von einem historischen Schritt, andere erinnern an viele schöne Ankündigungen aus der Vergangenheit… Warten wir's ab.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich auf eine Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen geeinigt: Zukünftig trägt der Bund den Großteil der Mehrkosten größerer Gesetzesänderungen (über 200 Mio. € jährlich), was Kommunen spürbar entlasten soll, insbesondere bereits im nächsten Jahr um drei Milliarden Euro. Dieses neue Prinzip ('Wer bestellt, bezahlt') legt erstmals ausdrücklich Verantwortlichkeiten für verursachte Ausgaben fest und könnte nach Meinung zahlreicher Beobachter die Zusammenarbeit föderaler Ebenen strukturieren – doch bleibt Skepsis hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung und Wirkung. Weitere beschlossene Maßnahmen – etwa zum schnelleren Ausbau von Infrastrukturprojekten, zur Stärkung der Justiz (mit mehr Personal und Digitalisierung) und zur Diskussion neuer Rentenmodelle – werden als wichtige Schritte für einen handlungsfähigeren Staat präsentiert.
Zusätzliche Recherchen zeigen, dass nach der Einigung insbesondere die Kommunen Aufatmen – trotzdem bleiben einige Kritikpunkte offen: Vertreter einzelner Bundesländer bemängeln, dass die Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro zu hoch angesetzt sei und kleinere Belastungen weiterhin ungelöst blieben. Auch bei der beschleunigten Infrastrukturpolitik herrscht teils Zweifel, ob die Genehmigungsverfahren wirklich merklich rascher ablaufen werden. Insbesondere bei der Rentenreform, deren Kommissionsvorschläge von längerer Lebensarbeitszeit bis zur Stabilisierung des Rentenniveaus reichen, ist die gesellschaftliche Debatte noch voll im Gange. Große Einigkeit herrscht lediglich im Willen, die jahrelangen Blockaden zwischen Bund und Ländern zu überwinden, und wenigstens eine Grundstruktur verbindlicher Zuständigkeitsregelungen zu schaffen.