OLG Düsseldorf: Keine Entschädigung für Wirecard-Aktionärin durch Bafin-Vorgehen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnt die Schadensersatzklage einer Wirecard-Investorin gegen die Finanzaufsicht Bafin endgültig ab.

27.08.25 12:54 Uhr | 59 mal gelesen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) keine Amtspflichtverletzung im Umgang mit dem Wirecard-Skandal begangen hat. Eine Anlegerin hatte 2019 nach dem von der Bafin verhängten Leerverkaufsverbot zusätzliche Wirecard-Aktien erworben und behauptete, die Maßnahmen der Behörde hätten ihr fälschlicherweise Vertrauen in das Unternehmen gegeben. Das Landgericht Krefeld wies bereits im Juli 2024 ihre Klage zurück, nun bestätigte das OLG diesen Beschluss mit der Begründung, dass kein Verschulden der Bafin oder eine ursächliche Verbindung zwischen ihrem Handeln und dem Verlust der Klägerin nachweisbar seien. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, da eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof möglich ist.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht keine Grundlage für Schadensersatzforderungen einer Wirecard-Aktionärin, die infolge geplatzter Hoffnungen auf eine intakte Finanzlage von Wirecard Aktien gekauft hatte. Die Klägerin bemängelte, die Bafin habe mit ihrem Leerverkaufsverbot und der Erstattung einer Anzeige gegen Journalisten der Financial Times für ein falsches Sicherheitsgefühl gesorgt – aus Sicht des Gerichts handelte die Aufsicht rechtskonform und ohne nachweisliche Pflichtverletzung. Im Kontext: Nach dem Wirecard-Skandal wird die Rolle der Bafin und ihre Reaktionsweise weiterhin kritisch diskutiert, auch weil der Fall zu umfassenden Reformen und personellen Veränderungen innerhalb der Behörde führte; Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte Anfang 2024 weitere Verbesserungen bei der Aufsicht angekündigt, um den Anlegerschutz und die Kontrolle von Konzernen zu stärken.

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