OLG Düsseldorf: Keine Entschädigung für Wirecard-Aktionärin durch Bafin-Vorgehen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnt die Schadensersatzklage einer Wirecard-Investorin gegen die Finanzaufsicht Bafin endgültig ab.

27.08.25 12:54 Uhr | 6 mal gelesen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) keine Amtspflichtverletzung im Umgang mit dem Wirecard-Skandal begangen hat. Eine Anlegerin hatte 2019 nach dem von der Bafin verhängten Leerverkaufsverbot zusätzliche Wirecard-Aktien erworben und behauptete, die Maßnahmen der Behörde hätten ihr fälschlicherweise Vertrauen in das Unternehmen gegeben. Das Landgericht Krefeld wies bereits im Juli 2024 ihre Klage zurück, nun bestätigte das OLG diesen Beschluss mit der Begründung, dass kein Verschulden der Bafin oder eine ursächliche Verbindung zwischen ihrem Handeln und dem Verlust der Klägerin nachweisbar seien. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, da eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof möglich ist.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht keine Grundlage für Schadensersatzforderungen einer Wirecard-Aktionärin, die infolge geplatzter Hoffnungen auf eine intakte Finanzlage von Wirecard Aktien gekauft hatte. Die Klägerin bemängelte, die Bafin habe mit ihrem Leerverkaufsverbot und der Erstattung einer Anzeige gegen Journalisten der Financial Times für ein falsches Sicherheitsgefühl gesorgt – aus Sicht des Gerichts handelte die Aufsicht rechtskonform und ohne nachweisliche Pflichtverletzung. Im Kontext: Nach dem Wirecard-Skandal wird die Rolle der Bafin und ihre Reaktionsweise weiterhin kritisch diskutiert, auch weil der Fall zu umfassenden Reformen und personellen Veränderungen innerhalb der Behörde führte; Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte Anfang 2024 weitere Verbesserungen bei der Aufsicht angekündigt, um den Anlegerschutz und die Kontrolle von Konzernen zu stärken.

Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema

Die Zeit berichtet ausführlich über die Entscheidung des OLG Düsseldorf und beleuchtet den Umgang der Behörden mit den Warnungen vor Wirecard. Der Artikel geht darauf ein, dass noch zahlreiche weitere Klagen von Aktionären anhängig sind und der Fall sinnbildlich für die Vertrauenskrise in die deutsche Finanzaufsicht steht. Zudem wird auf aktuelle politische Initiativen zur Stärkung der Bafin verwiesen. (Quelle: Die Zeit)

Die Süddeutsche Zeitung analysiert die Rolle der Bafin im Wirecard-Komplex und legt dar, dass das Gericht keine Beweise für eine direkte Pflichtverletzung der Behörde sieht. Außerdem schildert der Beitrag die Reaktion der Finanzwelt auf das Urteil und fasst die wichtigsten Reformmaßnahmen der Bafin seit 2021 zusammen, zu denen auch neue Kontrollstandards und Transparenzregeln zählen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)

Das Handelsblatt berichtet ebenfalls über das Urteil und richtet den Fokus auf das Vertrauensproblem zwischen Anlegern und staatlicher Finanzaufsicht. Es werden Hintergrundinformationen zu möglichen weiteren juristischen Schritten sowie Meinungen von Juristen und Aktionärsschützern präsentiert, die langfristige Auswirkungen für zukünftige Klagen erwarten. (Quelle: Handelsblatt)

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