Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht keine Grundlage für Schadensersatzforderungen einer Wirecard-Aktionärin, die infolge geplatzter Hoffnungen auf eine intakte Finanzlage von Wirecard Aktien gekauft hatte. Die Klägerin bemängelte, die Bafin habe mit ihrem Leerverkaufsverbot und der Erstattung einer Anzeige gegen Journalisten der Financial Times für ein falsches Sicherheitsgefühl gesorgt – aus Sicht des Gerichts handelte die Aufsicht rechtskonform und ohne nachweisliche Pflichtverletzung. Im Kontext: Nach dem Wirecard-Skandal wird die Rolle der Bafin und ihre Reaktionsweise weiterhin kritisch diskutiert, auch weil der Fall zu umfassenden Reformen und personellen Veränderungen innerhalb der Behörde führte; Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte Anfang 2024 weitere Verbesserungen bei der Aufsicht angekündigt, um den Anlegerschutz und die Kontrolle von Konzernen zu stärken.