AfD-Fraktion erhebt Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches Ordnungsgeldgesetz

Die AfD im Bayerischen Landtag geht juristisch gegen die Möglichkeit vor, Ordnungsgelder gegen Abgeordnete zu verhängen und hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

27.08.25 12:54 Uhr | 4 mal gelesen

Zeitgleich mit der Verfassungsbeschwerde fechtet der Landtagsabgeordnete Oskar Lipp ein gegen ihn verhängtes Ordnungsgeld vor Gericht an, wie die Fraktion am Mittwoch bekannt gab. Es ist das erste Mal, dass ein solcher Fall in Bayern vorliegt. Christoph Maier, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, bemängelte das Gesetz als zu vage formuliert und warnte, es könne genutzt werden, um missliebige Meinungen zu unterdrücken. Bereits im Jahr 2024 habe die Fraktion bei der Einführung des Gesetzes vor möglichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit gewarnt. Der betroffene Abgeordnete Oskar Lipp erklärte, er habe nach seinem Ukraine-Vergleich keine ausreichende Begründung für das Ordnungsgeld erhalten und auch keinen schriftlichen Bescheid auf seinen Widerspruch. Die Ankündigung der Vollstreckung sei ihm nur per E-Mail mitgeteilt worden. Die Klage solle ein Signal für die Wahrung der Redefreiheit setzen und anderen Betroffenen Mut machen, ebenfalls ihre Rechte einzufordern.

Der Rechtsstreit um das bayerische Ordnungsgeldgesetz stellt nicht nur einen Präzedenzfall dar, sondern löst auch eine breitere Debatte um die parlamentarische Redefreiheit aus. Kritiker sehen in dem Gesetz eine potenzielle Gefahr für die Meinungsvielfalt im Landtag, während Befürworter betonen, dass Ordnung und Disziplin im Parlament gewahrt werden müssen. In anderen Bundesländern existieren ähnliche Regelungen, jedoch wurde das Thema bundesweit zuletzt verstärkt diskutiert, etwa im Zusammenhang mit der wachsenden Unzufriedenheit einiger Gruppen mit parlamentarischen Prozessen. Nach Recherchen ist die Klage Teil eines größeren Trends, in dem Abgeordnete unterschiedlichster Fraktionen die Rechte der Parlamentarier und die Grenzen parlamentarischer Disziplinierung grundsätzlich hinterfragen. Auch Medienberichte aus anderen Bundesländern zeigen, dass Ordnungsgelder immer wieder juristisch überprüft werden, meist jedoch von Gerichten bestätigt wurden.

Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema

In einem ausführlichen Artikel der 'Süddeutschen Zeitung' wird berichtet, dass das bayerische Ordnungsgeldgesetz nicht nur von der AfD, sondern auch von anderen Oppositionsparteien kritisch gesehen wird. Sie argumentieren, die Reglung könne zu einer Einschränkung der parlamentarischen Debattenkultur führen, während die Regierungskoalition darauf verweist, dass sie lediglich ein Mindestmaß an Ordnung durchsetzen wolle. Die Debatte sei auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Polarisierung im Landesparlament zu sehen. Quelle: Süddeutsche Zeitung

Die FAZ beleuchtet in einem aktuellen Beitrag die juristischen Auseinandersetzungen rund um das Thema Ordnungsgeld in mehreren Landesparlamenten. Demnach wurden in den letzten Jahren verschiedene vergleichbare Gesetze auf deren Verfassungskonformität überprüft; Gerichte sahen bislang meist keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Redefreiheit, mahnten aber eindeutige und verhältnismäßige Formulierungen an. Die AfD wolle mit ihrer Klage ein bundesweites Signal setzen. Quelle: FAZ

Ein Beitrag von Zeit Online ordnet die Klage der AfD-Fraktion in die allgemeine Entwicklung eines raueren Umgangstones in den deutschen Parlamenten ein. Es werde betont, dass die Einführung von Ordnungsgeldern auch eine Reaktion auf wiederholte Verstöße gegen parlamentarische Verhaltensregeln sei, vor allem im Kontext kontroverser Themen wie Migration und Außenpolitik. Landesparlamente suchen daher nach Möglichkeiten, ihren Ablauf störungsfrei zu gestalten, stoßen dabei aber immer wieder auf juristische Hürden. Quelle: Zeit Online

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