Zeitgleich mit der Verfassungsbeschwerde fechtet der Landtagsabgeordnete Oskar Lipp ein gegen ihn verhängtes Ordnungsgeld vor Gericht an, wie die Fraktion am Mittwoch bekannt gab. Es ist das erste Mal, dass ein solcher Fall in Bayern vorliegt. Christoph Maier, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, bemängelte das Gesetz als zu vage formuliert und warnte, es könne genutzt werden, um missliebige Meinungen zu unterdrücken. Bereits im Jahr 2024 habe die Fraktion bei der Einführung des Gesetzes vor möglichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit gewarnt. Der betroffene Abgeordnete Oskar Lipp erklärte, er habe nach seinem Ukraine-Vergleich keine ausreichende Begründung für das Ordnungsgeld erhalten und auch keinen schriftlichen Bescheid auf seinen Widerspruch. Die Ankündigung der Vollstreckung sei ihm nur per E-Mail mitgeteilt worden. Die Klage solle ein Signal für die Wahrung der Redefreiheit setzen und anderen Betroffenen Mut machen, ebenfalls ihre Rechte einzufordern.
Der Rechtsstreit um das bayerische Ordnungsgeldgesetz stellt nicht nur einen Präzedenzfall dar, sondern löst auch eine breitere Debatte um die parlamentarische Redefreiheit aus. Kritiker sehen in dem Gesetz eine potenzielle Gefahr für die Meinungsvielfalt im Landtag, während Befürworter betonen, dass Ordnung und Disziplin im Parlament gewahrt werden müssen. In anderen Bundesländern existieren ähnliche Regelungen, jedoch wurde das Thema bundesweit zuletzt verstärkt diskutiert, etwa im Zusammenhang mit der wachsenden Unzufriedenheit einiger Gruppen mit parlamentarischen Prozessen. Nach Recherchen ist die Klage Teil eines größeren Trends, in dem Abgeordnete unterschiedlichster Fraktionen die Rechte der Parlamentarier und die Grenzen parlamentarischer Disziplinierung grundsätzlich hinterfragen. Auch Medienberichte aus anderen Bundesländern zeigen, dass Ordnungsgelder immer wieder juristisch überprüft werden, meist jedoch von Gerichten bestätigt wurden.