Am kommenden Donnerstag steht ein heikles Thema auf dem Programm des Europäischen Rates: Darf die Ukraine bald Kredite aus eingefrorenen russischen Zentralbank-Geldern erhalten? Lisa Paus, aktuell Vorsitzende des Haushaltsausschusses, hält ein Bundestagsgesetz für unumgänglich, sobald der EU-Rat grünes Licht gibt. 'Falls es zu einer Einigung kommt, braucht es klare gesetzliche Grundlagen hierzulande – das ist im Grundsatz unbestritten', beschreibt sie die Lage, wobei die Umsetzung nicht übers Knie gebrochen wird: 'In diesem Jahr passiert das definitiv nicht mehr.'
Die Dimension? Bis Ende 2027 rechnet Kiew mit einem Finanzbedarf von circa 136 Milliarden Euro. In der EU sind Guthaben der russischen Zentralbank in Höhe von etwa 210 Milliarden Euro eingefroren – theoretisch ein satter Topf, aus dem sich die Ukraine bedienen könnte. Doch wie sagt man so schön? Zwischen Theorie und Praxis liegt oft ein kleiner, aber zäher Gesetzesweg.
Um die Ukraine in den kommenden Jahren unterstützt zu halten, drängt Lisa Paus auf ein spezifisches Gesetz, das die Auszahlung von Krediten aus eingefrorenem russischen Vermögen ermöglicht. Noch ist unklar, wie schnell das nationale Regelwerk nach einer möglichen EU-Entscheidung aufgesetzt werden kann – Paus rechnet nicht mehr 2024 damit. Entscheidende Hürden bestehen in juristischen Details und Abstimmungsprozessen innerhalb des Bundestags, denn der Schritt wäre europaweit ein Präzedenzfall.
Neue Berichte zeigen zudem: Der Druck wächst, da russische Vermögenswerte in der EU in einem Schwebezustand liegen und Finanzhilfen für die Ukraine zunehmend dringlich werden. Der Europäische Rat diskutiert zudem, ob und wie die Zinsen eingefrorener russischer Gelder sinnvoll eingesetzt werden können (Quelle: sueddeutsche.de, taz.de, spiegel.de).