Rentenpaket: Bundestag stimmt nicht über Entschließungsantrag ab

Statt einer offiziellen Abstimmung über den umstrittenen Entschließungsantrag zum Rentenpaket zieht der Bundestag am Freitag die Reißleine – und verzichtet kurzerhand auf einen Beschluss.

heute 11:18 Uhr | 22 mal gelesen

„Das braucht es schlichtweg nicht“, meinte ein Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, als die Rheinische Post nachfragte, warum keine Abstimmung zum Zusatzantrag des Koalitionsausschusses, bestehend aus Union und SPD, angesetzt ist. Mit anderen Worten: Die Richtung ist klar, wir müssen dafür aber nicht nochmal die große Parlamentskeule schwingen. Stattdessen wird im Dezember eine Rentenkommission vom Bundeskabinett eingesetzt – und zwar genau so, wie es letzten Donnerstag im Koalitionsausschuss durchgewunken worden ist. Der offizielle Begleittext zum Rentenpaket kündigt tiefere Reformen an. Teil des Plans: Bis zum Sommer soll eine handverlesene Expertenkommission Vorschläge für weitere Schritte ausarbeiten. Auch, wenn man den Antrag vielleicht als Beruhigungspille für unzufriedene Stimmen aus eigenen Reihen sehen könnte, bleibt das formale Prozedere: Nicht jedes politische Pflaster braucht einen Parlamentsstempel.

Der Bundestag entscheidet am Freitag bewusst nicht über den Entschließungsantrag zum Rentenpaket, wie Sprecher der CDU/CSU bestätigen. Stattdessen will die Regierung im Dezember eine Kommission ins Leben rufen, die sich bis Sommer mit Vorschlägen für grundlegende Rentenreformen auseinandersetzen soll. Das Thema Rente bleibt ein politisch heikles Feld: In den letzten 48 Stunden thematisierten mehrere Medien die steigenden Finanzierungssorgen der Rentenkassen, anhaltende Kritik aus verschiedenen Parteien sowie das Fehlen klarer Perspektiven für jüngere Generationen; zudem wird diskutiert, wie die Einbeziehung von Selbstständigen und flexiblere Modelle die Debatte beleben könnten. Die Bundesregierung betont, dass grundlegende Weichenstellungen erst mit den Ergebnissen der Kommission fallen werden und die aktuelle Zurückhaltung beim Bundestagsbeschluss auf strategisches Kalkül, nicht auf Missachtung parlamentarischer Prozesse zurückzuführen sei.

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