Strengere Strafen für Missbrauch von K.-o.-Tropfen: Justizministerium zieht Konsequenzen

Wer K.-o.-Tropfen für Verbrechen wie Sexualdelikte oder Raub einsetzt, soll künftig mindestens fünf Jahre hinter Gitter kommen – das sieht ein neues Gesetz aus dem Justizministerium vor.

heute 11:03 Uhr | 20 mal gelesen

Am Montag hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Umgang mit K.-o.-Tropfen bei schweren Straftaten wie Vergewaltigung und Raub neu regeln will. Hintergrund war eine Lücke im bisherigen Strafrecht: Zwar galt schon bisher, dass das Verabreichen solcher Substanzen bei einer Tat als strafverschärfend zu bewerten ist, doch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im vergangenen Jahr werden K.-o.-Tropfen nicht als 'gefährliches Werkzeug' eingestuft. Die Folge: Das Mindestmaß der Freiheitsstrafe lag bislang bei nur drei Jahren. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf will das ändern und für Täter, die mit Hilfe von K.-o.-Tropfen Straftaten begehen, eine Mindeststrafe von fünf Jahren festschreiben. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte die besondere Heimtücke solcher Taten: 'Wer sich durch K.-o.-Tropfen Zugriff auf einen wehrlosen Menschen verschafft, handelt besonders niederträchtig.' Gerade in Deutschland seien immer wieder Frauen von Angriffen mit K.-o.-Tropfen betroffen. Dies solle mit aller Härte verfolgt werden. Der Gesetzentwurf wurde bereits den Landesregierungen und zuständigen Verbänden vorgelegt – bis zum 19. Dezember 2025 sind Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit erwünscht. Diese Kommentare werden später veröffentlicht, sodass möglichst viele Stimmen zu Wort kommen. Ich frage mich, ob die Schärfe der geplanten Strafen die eigentlichen Ursachen adressiert – manchmal wirkt es so, als greife die Politik reflexhaft zu hohen Strafen, ohne die Präventionsarbeit ausreichend mitzudenken. Andererseits – wie oft hört man von Opfern, die nach der Tat nicht nur körperlich, sondern auch gesellschaftlich alleine stehen? Es gibt keine perfekten Lösungen, aber vielleicht wenigstens einen Schritt Richtung Gerechtigkeit.

Die geplante Gesetzesverschärfung sieht vor, das Mindestmaß der Freiheitsstrafe bei schweren Straftaten mit K.-o.-Tropfen von drei auf fünf Jahre anzuheben. Damit reagiert das Justizministerium auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der das heimliche Verabreichen von K.-o.-Tropfen nicht als Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs gilt – diese Lücke im Gesetz soll nun geschlossen werden. Justizministerin Stefanie Hubig betont die besondere Grausamkeit solcher Taten und die Notwendigkeit, deutliche Zeichen gegen sexuelle und körperliche Gewalt zu setzen. Nach Medienberichten gibt es seit Jahren eine steigende Zahl gemeldeter Fälle, wobei Experten von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen. Organisationen wie der Weiße Ring fordern bereits seit Langem, dass solche Delikte konsequent und hart verfolgt werden, während Kritiker Zweifel daran äußern, ob schärfere Strafen allein abschreckende Wirkung zeigen. Zugleich fordern viele Initiativen bessere Aufklärung über die Risiken und einen besseren Schutz von potenziellen Opfern durch gezielte Präventionsprojekte in Bars, Clubs und auf Veranstaltungen. Nach Abgleich mit aktuellen Medienberichten ergibt sich, dass der Gesetzentwurf in einen gesellschaftlichen Kontext zunehmender Sensibilisierung für sexualisierte Gewalt eingebettet ist. Gleichzeitig berichten mehrere Medien, dass oftmals fehlendes Problembewusstsein im Nachtleben präventive Maßnahmen erschwert, was nicht nur Straftaten mit K.-o.-Tropfen betrifft, sondern auch andere Formen von Übergriffen.

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