AfD scheitert mit Beschwerde zum Otto-Wels-Saal im Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht weist den Antrag der AfD-Fraktion ab: Der Otto-Wels-Saal bleibt bei der SPD – und die AfD geht leer aus.

heute 09:59 Uhr | 3 mal gelesen

Donnerstagvormittag, Karlsruhe meldet sich zu Wort. Kurze, nüchterne Mitteilung: Die Verfassungsrichter haben den Antrag der AfD in Bezug auf den Otto-Wels-Saal im Bundestag abgeschmettert. Hintergründe? Die Rechtslage ist eindeutig. Die AfD hatte argumentiert, es stehe ihr als zweitgrößte Fraktion auch der zweitgrößte Sitzungssaal zu – speziell der Otto-Wels-Saal, nach einem berühmten SPD-Politiker benannt. Doch Karlsruhe sieht das völlig anders. Das Grundgesetz verleiht den Fraktionen keinen Anspruch auf einen bestimmten Raum. Es geht mehr darum, dass jede Fraktion überhaupt arbeitsfähig ist – aber nicht, dass sie automatisch einen besonders großen oder symbolisch wertvollen Saal erhält. Der häufig etwas spröde Ältestenrat des Bundestags hat der AfD andere Räume zugeteilt, was aus Sicht des Gerichts vollkommen ausreichend ist. Entscheidende Passage: Das sei „vertretbar“ und keineswegs irgendwie willkürlich oder diskriminierend. Dass die Sitzungsverteilung nicht strikt nach Fraktionsgröße läuft, ist laut Bundesverfassungsgericht völlig legitim. Alles in allem bleibt dem Otto-Wels-Saal seine SPD-Prägung – und der AfD die Erkenntnis, dass gerade im politischen Tagesgeschäft nicht immer das scheinbar Offensichtliche obsiegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der AfD-Fraktion zurückgewiesen: Sie erhält keinen Anspruch auf den Otto-Wels-Saal im Bundestag. Stattdessen bleibt es dabei, dass der relevante Ausschuss zwei andere, als ausreichend groß bewertete Räume zugewiesen hat. Der Richterspruch betonte, dass eine maximal gleichberechtigte Mitwirkung aller Fraktionen wichtig sei, aber dies keinen automatischen Anspruch auf bestimmte Prestige-Räume bedeute. Laut mehreren Nachrichtenquellen war es vor allem die symbolische Bedeutung, die den Streit so aufgeladen hat – am Ende zählt aber nach Ansicht der Verfassungsrichter die Arbeitsfähigkeit und nicht das Prestige. Die Entscheidung wirft, laut FAZ, auch Fragen zur Gleichbehandlung im Bundestag auf, bleibt aber hinter den Erwartungen der AfD zurück. Ergänzend berichteten Süddeutsche und Spiegel, dass der Vorfall Teil einer größeren Debatte um die parlamentarische Einbindung der AfD ist, die immer wieder Gerichte beschäftigt.

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