Thorsten Frei erklärte gegenüber der 'Rheinischen Post', dass Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Bärbel Bas in Kürze einen Entwurf zur Reform des Bürgergelds präsentieren werde. Dieser Vorschlag solle als Grundlage für die weiteren Beratungen dienen. Laut Frei gebe es dazu eine ausdrückliche Regelung im Koalitionsvertrag, an die sich die Ministerin halten werde. Frei hält die von Kanzler Friedrich Merz (CDU) angestrebte Einsparung von fünf Milliarden Euro für erreichbar. Geplant sei, das Bürgergeld durch eine verbesserte Grundsicherung zu ersetzen – mit veränderten Karenzzeiten, strengeren Zumutbarkeitsregeln, erneutem Fokus auf den Vorrang der Arbeitsvermittlung und weiteren neuen Ansätzen. All diese Änderungen in Gesetzesform könnten laut Frei erhebliche Einsparungen ermöglichen. Allerdings müsse die Bundesregierung die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts einhalten, das 2019 urteilte, dass die durch Menschenwürde abgesicherte staatliche Grundsicherung für alle gilt. Sanktionen seien demnach nur eingeschränkt zulässig und dürfen nicht mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs ausmachen.
Der politische Druck zur Reformierung des Bürgergelds wächst, seitdem der Haushaltsdruck und Forderungen nach strikteren Regelungen zugenommen haben. Die CDU will primär die Anreize zur Aufnahme von Arbeit stärken, während die SPD eine soziale Absicherung nicht ausgehöhlt sehen möchte. Themen wie verkürzte Karenzzeiten beim Schonvermögen, strengere Zumutbarkeitsregeln bei der Arbeitsaufnahme und eine Verschärfung der Sanktionsmechanismen stehen dabei im Zentrum der Diskussion. Aktuelle Debatten beleuchten auch die Armutsentwicklung in Deutschland sowie die Anforderungen an eine Grundsicherung, die mit der Menschenwürde vereinbar ist. Zudem gibt es europaweit Vergleiche, wie unterschiedliche Staaten mit Sozialleistungen und Arbeitsanreizen umgehen. Die Reform wird breite politische und gesellschaftliche Auswirkungen haben, insbesondere für armutsgefährdete Gruppen und den Arbeitsmarkt.