Bundestag entzieht AfD-Abgeordnetem Scheirich den Schutz der Immunität

Mit breiter Mehrheit im Bundestag wurde dem AfD-Parlamentarier Raimond Scheirich die Immunität aberkannt – und das ganz ohne öffentliche Debatte.

heute 17:05 Uhr | 16 mal gelesen

Ohne großes Aufheben und quasi im Handstreich: Am Donnerstagvormittag stimmte der Bundestag auf Empfehlung des zuständigen Ausschusses dafür, die Immunität von Raimond Scheirich (AfD) aufzuheben. Union, SPD, Grüne und Linksfraktion waren sich dabei einig, nur die Abgeordneten der AfD enthielten sich auffällig. Bemerkenswert – und irgendwie typisch für derlei Vorgänge – das Ganze passierte ohne jede Aussprache im Plenum, was fast an einen Verwaltungsakt erinnerte. Hintergrund der Entscheidung ist ein Antrag auf Durchführung gerichtlicher Maßnahmen: Durchsuchungen und Beschlagnahmungen können damit gegen Scheirich vollzogen werden. Was genau ihm nun zur Last gelegt wird, blieb bislang im Nebel; Informationen zu konkreten Vorwürfen stehen bislang aus. Manchmal wirkt Parlamentsbetrieb fast wie Theater hinter verschlossenen Türen. Ob die Öffentlichkeit darüber noch mehr erfährt?

Der Bundestag hat dem AfD-Abgeordneten Raimond Scheirich die parlamentarische Immunität entzogen, um Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen zu ermöglichen. Die genaue Natur der Vorwürfe oder der Anlass der Ermittlungen wurde zunächst nicht bekannt gegeben – ein Vorgehen, das im Bundestag bei solchen Fällen durchaus üblich ist, um Ermittlungen nicht zu gefährden. Die Immunitätsaufhebung geschieht grundsätzlich zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips, wobei zuletzt ähnliche Maßnahmen immer wieder Politiker unterschiedlicher Parteien betrafen – das sorgt regelmäßig für mediale und politische Diskussionen um Transparenz und parlamentarische Rechte. Aktuelle Debatten zur parlamentarischen Immunität und Medienberichte über Scheirich zeigen außerdem, wie sehr solche Fälle auch zur Bewährungsprobe für unser Verständnis von Gewaltenteilung und Abgeordnetenschutz werden.

Schlagwort aus diesem Artikel