Der Bundestag hat dem AfD-Abgeordneten Raimond Scheirich die parlamentarische Immunität entzogen, um Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen zu ermöglichen. Die genaue Natur der Vorwürfe oder der Anlass der Ermittlungen wurde zunächst nicht bekannt gegeben – ein Vorgehen, das im Bundestag bei solchen Fällen durchaus üblich ist, um Ermittlungen nicht zu gefährden. Die Immunitätsaufhebung geschieht grundsätzlich zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips, wobei zuletzt ähnliche Maßnahmen immer wieder Politiker unterschiedlicher Parteien betrafen – das sorgt regelmäßig für mediale und politische Diskussionen um Transparenz und parlamentarische Rechte. Aktuelle Debatten zur parlamentarischen Immunität und Medienberichte über Scheirich zeigen außerdem, wie sehr solche Fälle auch zur Bewährungsprobe für unser Verständnis von Gewaltenteilung und Abgeordnetenschutz werden.