Wie die Verwaltung des Bundestages am Mittwoch bekannt gab, wurde mehreren Angestellten von Abgeordneten der Zutritt zu den Bundestagsgebäuden und -systemen verweigert. Die Ablehnung begründet sich auf sicherheitskritische Erkenntnisse, die bei der vorgeschriebenen Überprüfung der Zuverlässigkeit der Antragsteller festgestellt wurden. Die Prüfung ergab konkrete Hinweise darauf, dass eine missbräuchliche Nutzung der Zugänge für verfassungsfeindliche Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden kann. Ein solcher Missbrauch könnte laut Verwaltung die Arbeitsfähigkeit, Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit des Parlaments gefährden. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner betonte, dass der Schutz der demokratischen Institutionen Vorrang habe und bei der Sicherheit keinerlei Zugeständnisse gemacht werden dürfen. Es dürfe keinen Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit derjenigen geben, die eigenständigen Zugang zum Bundestag erhalten. Da im vorliegenden Fall besonders schwerwiegende sicherheitsrelevante Informationen vorlägen, sei eine Ablehnung der beantragten Hausausweise zwingend geboten gewesen.
Die Entscheidung des Bundestags, mehreren Mitarbeitern den Zugang zu Bundestag und IT-Systemen zu verwehren, ist vor dem Hintergrund wachsender wachsamkeit gegenüber Spionage- oder Sabotagegefahren in parlamentarischen Institutionen zu sehen. In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland immer wieder Diskussionen um die Sicherheit von Parlamenten und der Sensibilität von IT-Infrastruktur, gerade auch im Kontext gestiegener Gefahren durch Cyberangriffe und hybride Bedrohungen. Die Maßnahme reiht sich ein in eine Serie von Maßnahmen, bei denen zahlreiche europäische Parlamente den Zugang für potenziell gefährdete Personengruppen oder solche mit unklarer Sicherheitslage einschränkten (bspw. nach Spionageverdachtsfällen mit Bezug zu Russland oder China). Nach aktuellen Medienberichten setzt das Bundestagspräsidium dabei zunehmend auf striktere Überprüfungsmechanismen, insbesondere um Einflussnahmen fremder Staaten frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.