Bundestagsabgeordnete: Schärfere Strafzahlungen bei Sitzungsversäumnissen geplant

Abgeordnete, die unentschuldigt an Bundestagssitzungen fehlen, sollen finanziell künftig stärker belangt werden.

02.09.25 12:15 Uhr | 80 mal gelesen

Ab sofort drohen Bundestagsabgeordneten höhere Einbußen, wenn sie unentschuldigt an einem Plenumstag fehlen. Die ‚Rheinische Post‘ berichtet, dass der Abzug von der Kostenpauschale pro Fehltag von 200 auf 300 Euro steigen soll. Dies ist Teil eines Entwurfs zur Reform der Geschäftsordnung, den die Fraktionen der Union und SPD demnächst in den Bundestag einbringen werden. Die steuerfreie monatliche Kostenpauschale beträgt aktuell 5.349,58 Euro und dient der Deckung mandatsbezogener Ausgaben. Parallel dazu sollen Ordnungsgelder für störendes Verhalten im Plenum verdoppelt werden. Statt bislang 1.000 Euro drohen beim ersten Verstoß künftig 2.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar 4.000 Euro, sofern die Hausordnung erheblich verletzt wird. Über die Strafzahlungen entscheidet weiterhin die Bundestagspräsidentin bzw. der -präsident.

Das Bestreben nach mehr Disziplin im Bundestag nimmt Fahrt auf: Durch Erhöhung der Abzüge bei unentschuldigtem Fehlen und strengere Ahndung von Ordnungsverstößen soll das Engagement der Mandatsträger sichergestellt werden. Laut Recherchen zur aktuellen Plenarbilanz und Berichterstattung in verschiedenen Medien ist die Anwesenheitspflicht ein kontrovers diskutiertes Thema, da es immer wieder zu Kritik an fehlenden Abgeordneten kommt. Im internationalen Vergleich ist Deutschland allerdings keineswegs ein Ausreißer bei der finanziellen Sanktion solcher Verstöße, in vielen europäischen Parlamenten gelten ähnliche oder sogar schärfere Regelungen. Aktuelle politische Debatten betonen die Vorbildfunktion von Politikern und begründen die Verschärfung damit, dass Sitzungstage zentrale Entscheidungen und Debatten ermöglichen, zu deren Teilnahme Abgeordnete verpflichtet sind.

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