Im Kern lehnt das Bundestagsgutachten die geplante Verschärfung im Koalitionsvertrag ab, wonach Schutzsuchende selbst sämtliche Nachweise zu ihren Fluchtgründen vorlegen müssten. Nach internationalen und nationalen Rechtsstandards müssen Behörden weiterhin eigenständig prüfen, ob im Herkunftsland eine Gefährdung für Asylbewerber besteht – unabhängig von den Angaben der Betroffenen. Jüngst haben verschiedene Hilfsorganisationen, wie z.B. Pro Asyl, vor erhöhten Hürden für Schutzsuchende gewarnt, sollte das Vorhaben umgesetzt werden. Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs haben die Mitwirkungspflichten Geflüchteter zuletzt bereits klar definiert und deutlich gemacht, dass alleinstehende Nachweispflichten mit dem Flüchtlingsschutz unvereinbar sind. Während die Bundesregierung weiterhin prüft, bleibt der Gesetzesentwurf abzuwarten; die Debatte wird auch im Kontext steigender Asylanträge und wachsender Herausforderungen für das Asylsystem geführt.