Bundestagsgutachten: Asylbewerber sollen Fluchtmotive nicht beweisen müssen

Ein geplanter Kurswechsel der Großen Koalition, der Flüchtlinge dazu verpflichten will, ihre Fluchtursachen umfassend zu belegen, könnte gegen deutsches und europäisches Recht verstoßen.

19.09.25 00:18 Uhr | 201 mal gelesen

Zu diesem Ergebnis kommt ein detailliertes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das auf Antrag der Linksfraktion erstellt und von der "Süddeutschen Zeitung" veröffentlicht wurde. Demnach müsse die Prüfung von Gefahrenlagen im Herkunftsland weiterhin von Behörden und Gerichten von sich aus vorgenommen werden; andernfalls würde dies EU-Vorgaben, dem Grundgesetz sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen. Der Hintergrund ist die Debatte darüber, im Asylverfahren vom sogenannten Amtsermittlungsgrundsatz zum Beibringungsgrundsatz zu wechseln, der Flüchtlinge dazu verpflichten würde, sämtliche Nachweise selbst zu erbringen – eine weitreichende Abkehr von der bisherigen Praxis.

Im Kern lehnt das Bundestagsgutachten die geplante Verschärfung im Koalitionsvertrag ab, wonach Schutzsuchende selbst sämtliche Nachweise zu ihren Fluchtgründen vorlegen müssten. Nach internationalen und nationalen Rechtsstandards müssen Behörden weiterhin eigenständig prüfen, ob im Herkunftsland eine Gefährdung für Asylbewerber besteht – unabhängig von den Angaben der Betroffenen. Jüngst haben verschiedene Hilfsorganisationen, wie z.B. Pro Asyl, vor erhöhten Hürden für Schutzsuchende gewarnt, sollte das Vorhaben umgesetzt werden. Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs haben die Mitwirkungspflichten Geflüchteter zuletzt bereits klar definiert und deutlich gemacht, dass alleinstehende Nachweispflichten mit dem Flüchtlingsschutz unvereinbar sind. Während die Bundesregierung weiterhin prüft, bleibt der Gesetzesentwurf abzuwarten; die Debatte wird auch im Kontext steigender Asylanträge und wachsender Herausforderungen für das Asylsystem geführt.

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