Deutscher Mieterbund warnt vor Anstieg bei Eigenbedarfskündigungen

Die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, berichtet von einer spürbaren Zunahme bei Eigenbedarfskündigungen und ruft zu strengeren gesetzlichen Vorgaben auf, da viele dieser Kündigungen als Missbrauch zu werten seien.

26.09.25 17:11 Uhr | 299 mal gelesen

Laut Melanie Weber-Moritz sind in Ballungsräumen bis zu 50 Prozent der Kündigungen wegen Eigenbedarf rechtlich bedenklich. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärte sie, dass die Zahl solcher Fälle in Metropolen deutlich gestiegen sei – beispielhaft nannte sie Köln, wo Mietervereine in den vergangenen zehn Jahren 25 Prozent mehr Beratungen rund um Eigenbedarf wahrgenommen haben. Ein ähnlicher Trend zeichne sich in Frankfurt am Main und Berlin ab. Die Präsidentin des Mieterbundes kritisiert, dass Mietende derzeit selbst nachweisen müssen, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht wurde, was ihnen durch die aktuelle Beweislastverteilung erheblich erschwert werde. Sie schlägt daher vor, die Pflicht zur Beweisführung auf die Vermieterseite zu verlagern, um Missbrauch zu erschweren, und fordert eine deutliche Eingrenzung der Personengruppen, zugunsten derer Eigenbedarf geltend gemacht werden kann.

Die Forderung nach strengeren gesetzlichen Regelungen für Eigenbedarfskündigungen ist derzeit Gegenstand einer kontroversen Debatte. Experten verweisen darauf, dass die Wohnungsnot insbesondere in Großstädten den Druck auf Mieter erhöht und Missbrauch von Eigenbedarfserklärungen begünstigen kann. In diesem Zusammenhang wird auf eine Reform des Mietrechts gedrängt, um die Rechte der Mieter zu stärken, etwa durch eine verschärfte Definition des Eigenbedarfs und eine Umkehr der Beweislast zu Lasten der Vermieter. Nach aktuellen Medienberichten befassen sich neben dem Deutschen Mieterbund auch SPD und Grüne mit Gesetzesverschärfungen. Fälle von Eigentümern, die nach der Kündigung nicht einziehen oder die Wohnungen teurer weitervermieten, häufen sich laut Berichten in den vergangenen Monaten. Die Politik prüft daher, ob die Kriterien für Eigenbedarf im Bürgerlichen Gesetzbuch klarer definiert und der Kreis der berechtigten Personen enger gefasst werden könnte.

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