Die jüngste Abschiebung eines Afghanen nach Kabul stößt auf geteilte Reaktionen: Während die Bundesregierung mit Argumenten der inneren Sicherheit und Rückführung straffälliger Ausländer argumentiert, geraten menschenrechtliche Bedenken bezüglich Abschiebungen in das von Gewalt geprägte Afghanistan erneut in die Diskussion. Aktuellen Medienberichten zufolge verstärkt Deutschland nicht nur Einzelabschiebungen, sondern lotet mit den Taliban offenbar Spielräume aus, Abschiebungen wieder zum Teil der Migrationspolitik zu machen – auch wenn sich bislang vor allem Männer, die schwere Straftaten begangen haben, betroffen sehen. Viele Menschenrechtlerinnen und Juristen, etwa von Pro Asyl, mahnen vor den unsicheren Lebenslagen der Abgeschobenen in Afghanistan und warnen, dass eine pauschale Ausdehnung der Abschiebepraxis humanitäre Prinzipien gefährde. Recherchen zeigen außerdem, dass internationale Organisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International Besorgnis über ein drohendes Abgleiten in Willkür äußern. Auch die Integration von Rückführungen in Sicherungsabkommen mit den Taliban bleibt höchst umstritten, während in Berlin parteipolitische Debatten um den richtigen Kurs an Schärfe zunehmen.