Die geplante Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern war vor der Sommerpause an einer Ablehnung der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf seitens Teilen der Union gescheitert, wobei insbesondere ihre Haltung zu gesellschaftlichen Themen kritisiert wurde. Brosius-Gersdorf zog daraufhin ihre Kandidatur zurück; während zwei weitere Kandidaturen von Günter Spinner (CDU/CSU) und Ann-Katrin Kaufhold (SPD) als unstrittig gelten, bleibt ein Sitz vakant und die SPD muss erneut eine Kandidatin vorschlagen und Mehrheiten sichern. In aktuellen Berichten wird betont, dass die Besetzung der vakanten Posten für die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts von entscheidender Bedeutung ist, da durch Verzögerungen wichtige Entscheidungen gefährdet sein könnten und eine Einigung auf qualifizierte, unabhängige Kandidaten dringend nötig erscheint.