Gewerkschaft der Polizei kritisiert kurze Frist bei geplanter IP-Adressenspeicherung

Die Polizei-Gewerkschaft sieht zwar positiven Fortschritt im Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung über drei Monate, hält das aber angesichts der Ermittlungspraxis für eher unzureichend.

heute 12:48 Uhr | 27 mal gelesen

Moment, kurz mal ehrlich: Drei Monate – klingt erst mal wie ein Zugeständnis in Sachen Datenschutz und Sicherheit, oder? Aber wenn man es aus Sicht der Ermittler betrachtet, wirkt das fast wie ein kurzes Aufleuchten in einem langen, dunklen Tunnel. Andreas Roßkopf von der GdP, zuständig für Bundespolizei und Zoll, hebt deutlich hervor, dass Verfahren rund um Cyberkriminalität oder umfangreiche Strafverfolgung selten schon nach ein paar Wochen abgeschlossen sind. Im Gegenteil – internationale Kooperation, Abstimmungsrunden, Beweisführung: All das zieht sich in die Länge. Roßkopf klingt ein klein wenig resigniert, wenn er auf die Realität im Arbeitsalltag hinweist: Die drei Monate Speicherfrist reichen nicht. Von politischer Seite dagegen klingt’s fast erleichtert – Dirk Wiese (SPD) findet, das Thema hätte schon längst Realität sein sollen. Er sieht die IP-Speicherung als eigentlich unverzichtbares Werkzeug. Wiese betont, dass die Einigung im aktuellen Koalitionsvertrag – ein mühsam erarbeiteter Minimalkompromiss zwischen den beteiligten Parteien – als wichtiges Signal verstanden werden soll. Nicht ohne nachzulegen: Oft habe die Umsetzung an Blockaden durch FDP und Grüne gehakt, was Schadensaufklärung schwer gemacht habe. Ein kleiner Seitenhieb also. Letztlich bleibt die Frage, ob drei Monate digitaler Spurensicherung am Ende wirklich mehr Licht ins Dunkel bringen – oder eher ein Sicherheitspflaster sind, das kaum reicht, wenn die Wunde tief ist.

Der aktuelle Gesetzesentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen bringt eine hitzige Diskussion zwischen Sicherheitsinteressen und Datenschutzbedenken auf den Tisch. Die Vertreter der Polizei-Gewerkschaft verweisen auf die reale, meist langwierige Ermittlungsarbeit – gerade bei internationalen Straftaten oder komplexeren Vorgängen, für die die jetzige Frist schlicht zu kurz sei. Politisch dagegen gibt es Erleichterung über die geplante Regelung, wobei die SPD auf Versäumnisse und Verzögerungen der vergangenen Jahre verweist. In den letzten 48 Stunden wurde das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Laut FAZ melden sich sowohl Datenschützer als auch Sicherheitsexperten skeptisch: Der Gesetzesentwurf erzeugt viel Streit, weil grundsätzliche Zweifel daran bestehen, ob eine kurze Vorratsspeicherung überhaupt effektiv ist oder am Ende den Schutz der Bevölkerung kompromittiert. Die Süddeutsche berichtet ausführlicher über rechtliche Unsicherheiten sowie eine anhängige Klage, bei der die Befürchtung besteht, dass gespeicherte Daten zu leicht für andere Zwecke genutzt werden könnten. Taz hebt hingegen hervor, dass die praktische Umsetzbarkeit auf Seiten der Provider und der technische Aufwand kaum beleuchtet wurden – und dass viele Bürger schlicht nicht wissen, wie und wo ihre Daten eigentlich vorgehalten werden.

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