Grüne gegen Pläne zur Vorratsspeicherung von IP-Adressen durch die Koalition

Die Grünen wehren sich entschieden gegen die Absicht der Regierung, IP-Adressen präventiv zu speichern – sie halten das Vorgehen für nicht mit dem Recht vereinbar.

heute 11:56 Uhr | 19 mal gelesen

"Man bekommt den Eindruck, Union und SPD wollen mit aller Macht zur massenhaften und verdachtsunabhängigen Überwachung zurückkehren", äußerte sich Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, gegenüber dem 'Stern'. Bereits mehrfach hätten sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof ähnliche Maßnahmen verworfen, und zwar mit guten Gründen. Zwar betonte Limburg selbst, dass es dringend bessere Ermittlungswerkzeuge für die Behörden braucht, um etwa Sexualverbrechen im Netz aufzuklären – doch warnte er zugleich vor Aktionismus: "Immer wieder denselben Fehler zu machen, bringt niemanden weiter. Stattdessen sollte der Blick auf tatsächliche, wirksame Alternativen gerichtet werden." Nach den Plänen des Justizministeriums – so jedenfalls laut einem Bericht der Bild-Zeitung – wären Internetprovider verpflichtet, IP-Adressen für drei Monate zu horten. Ergänzt werden sollen sie um weitere Details, die die eindeutige Zuordnung einer IP zu einem Benutzer erleichtern. Mit einer Art digitalen Hausnummer wäre so Rückverfolgung denkbar – aber das Grundsatzproblem bleibt: Wie weit darf Überwachung gehen, bevor sie die Privatsphäre aushebelt?

Die Grünen positionieren sich scharf gegen die neuesten Pläne der Bundesregierung, eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter einzuführen. Sie argumentieren, dass vergleichbare Überwachungsvorhaben regelmäßig vor höchsten deutschen und europäischen Gerichten gescheitert sind, da sie das Prinzip der Unschuldsvermutung und das Recht auf Privatsphäre massiv gefährden. Tatsächlich gibt es europaweit anhaltenden Streit um Vorratsdatenspeicherung – während Befürworter wie Union und Teile der SPD darauf pochen, sie sei essentiell für die Strafverfolgung, warnen Datenschützer wie die Grünen vor einer grundrechtswidrigen Normalisierung von Massenüberwachung. Das Bundesverfassungsgericht und der EuGH haben das Prinzip der anlasslosen Speicherung mehrfach als unverhältnismäßig bewertet. Zudem bringen Datenlecks bei Providern immer wieder konkrete Risiken ans Tageslicht. Eine gesellschaftliche Debatte um Balance zwischen Sicherheit und Privatheit bleibt somit weiterhin hochaktuell – und erhält durch neue Gesetzentwürfe zusätzliche Dynamik.

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