Das OLG Stuttgart hat eine Klage gegen Lidl hinsichtlich des Umgangs mit Kundendaten und Datenschutz bei der App „Lidl Plus“ abgewiesen – allerdings erlaubt das Gericht eine Revision. Till Steffen von den Grünen sieht darin einen Rückschlag, da Verbrauchern suggeriert werde, die Apps seien kostenlos, obwohl ihre Daten als Gegenleistung dienen. Das Thema Datenschutz im Handel bleibt politisch wie juristisch umstritten, und auch andere Händler geraten zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern, da personalisierte Rabatte und Tracking für Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Nach aktuellen Presseberichten stehen neben Lidl vermehrt großen Handelsketten in der Kritik, Kundendaten kommerziell zu verwenden, was den Ruf nach einheitlichen europäischen Regeln für den Kundendatenschutz bestärkt. Laut einer aktuellen t3n-Analyse setzen immer mehr Handelskonzerne gezielt auf Apps und digitale Kundenbindung, wobei bisherige rechtliche Rahmenbedingungen oftmals nicht ausreichen, um Verbraucherschutzinteressen hinreichend zu wahren.
Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema
Laut taz diskutieren Politiker und Datenschutzexperten aktuell verstärkt darüber, ob die bisherigen gesetzlichen Regelungen ausreichen, um Verbraucher vor der Ausnutzung durch Discounter wie Lidl zu schützen; neben den rechtlichen Schwierigkeiten betonen sie, dass viele Nutzer die tatsächlichen Konsequenzen ihrer Datenfreigabe nicht überblicken und fordern eine europaweite Verschärfung der Regeln (Quelle: taz.de).
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, steigt der Druck auf Handelsunternehmen, transparent mit Datenerfassungspraktiken umzugehen – einer aktuellen Analyse zufolge planen viele Anbieter, die Bündelung von Angeboten und Rabatten weiter auszubauen, was von den Verbraucherzentralen skeptisch beobachtet wird (Quelle: sueddeutsche.de).
Die FAZ informiert, dass die Debatte um Apps wie Lidl Plus auch vor dem Hintergrund der europäischen Digital- und Datenschutzgesetzgebung geführt wird: Während Händler die Digitalisierung als Innovationschance sehen, verlangen Verbraucherschützer verpflichtende Aufklärung vor der App-Nutzung und klarere Einwilligungserfordernisse (Quelle: faz.net).