Till Steffen, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, äußerte im Gespräch mit dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" sein Bedauern über die Entscheidung des OLG Stuttgart, die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen Lidl abzuweisen. Er hob jedoch hervor, dass eine Revision zugelassen wurde, was neuen juristischen Spielraum schafft. Steffen kritisierte, dass durch neue Technologien wie Apps und nicht mehr nur durch Kundenkarten, zahlreiche Daten zum Kaufverhalten der Verbraucher gesammelt würden. Unternehmen lockten mit günstigeren Preisen, verfolgten aber in Wahrheit das Ziel, über die erhobenen Daten zusätzliche Gewinne zu erzielen. Er betonte, dass von Verbrauchern nicht erwartet werden könne, aufwendig Teilnahmebedingungen zu lesen, insbesondere wenn suggeriert werde, die Nutzung sei kostenlos. Tatsächlich bezahlten Kunden jedoch indirekt mit ihren persönlichen Informationen. Steffen fordert daher mehr Schutz vor irreführenden Angeboten und fordert faire, transparente Regeln für den Umgang mit Verbraucherdaten.
Das OLG Stuttgart hat eine Klage gegen Lidl hinsichtlich des Umgangs mit Kundendaten und Datenschutz bei der App „Lidl Plus“ abgewiesen – allerdings erlaubt das Gericht eine Revision. Till Steffen von den Grünen sieht darin einen Rückschlag, da Verbrauchern suggeriert werde, die Apps seien kostenlos, obwohl ihre Daten als Gegenleistung dienen. Das Thema Datenschutz im Handel bleibt politisch wie juristisch umstritten, und auch andere Händler geraten zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern, da personalisierte Rabatte und Tracking für Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Nach aktuellen Presseberichten stehen neben Lidl vermehrt großen Handelsketten in der Kritik, Kundendaten kommerziell zu verwenden, was den Ruf nach einheitlichen europäischen Regeln für den Kundendatenschutz bestärkt. Laut einer aktuellen t3n-Analyse setzen immer mehr Handelskonzerne gezielt auf Apps und digitale Kundenbindung, wobei bisherige rechtliche Rahmenbedingungen oftmals nicht ausreichen, um Verbraucherschutzinteressen hinreichend zu wahren.