Grünes Licht für neue Mindestlohnhöhe: Kabinett bringt Erhöhung auf den Weg

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in den kommenden Jahren spürbar anzuheben.

29.10.25 12:01 Uhr | 29 mal gelesen

Am Mittwochmorgen, sozusagen noch bevor der Berliner Verkehr so richtig zäh wird, hat die Bundesregierung die künftige Lohnuntergrenze beschlossen. Die Zahlen: Ab Januar 2026 soll der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde liegen – ein Jahr später klettert er weiter auf 14,60 Euro. Noch bewegen wir uns aktuell bei 12,82 Euro. Diese Entscheidung basiert auf der einstimmigen Empfehlung der Minimumlohnkommission, in deren Runden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mitmischen. Interessantes Detail am Rande: Die politische Debatte machte zuletzt ordentlich Druck – nicht wenige Stimmen, allen voran aus dem SPD-Lager, forderten sogar mindestens 15 Euro pro Stunde. Das wurde es nun zwar nicht, doch immerhin ein Schritt nach oben, mit dem sich die Sozialdemokraten am Ende arrangierten. Da stellt sich fast die Frage, ob Kompromisse gerade wieder voll im Trend sind oder ob das nur wieder so eine typisch deutsche Lösung ist. Wahrscheinlich beides ein bisschen.

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen, sodass ab 2026 rund 13,90 Euro pro Stunde gezahlt werden müssen, mit einer weiteren Steigerung auf 14,60 Euro ab 2027. Der aktuelle Satz von 12,82 Euro bleibt somit nur noch knapp anderthalb Jahre bestehen. Der Schritt folgt der Empfehlung der Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt. Die politische Diskussion um die Erhöhung war von Forderungen nach 15 Euro geprägt, wobei besonders die SPD diese Marke favorisierte. Die beschlossene Anhebung gilt als Kompromiss, der für Entlastung bei geringverdienenden Beschäftigten sorgen könnte, aber auf der anderen Seite auch Sorgen bei Unternehmen hinsichtlich steigender Lohnkosten auslöst. Rechtlich verbindlich ist der Mindestlohn insoweit, als dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, die neuen Sätze einzuhalten; der Staat kontrolliert die Einhaltung regelmäßig. In der gesellschaftlichen Debatte bleibt die Frage, ob die Anhebung angesichts der anhaltenden Inflation und hoher Lebenshaltungskosten ausreicht, zentral.

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