Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen, sodass ab 2026 rund 13,90 Euro pro Stunde gezahlt werden müssen, mit einer weiteren Steigerung auf 14,60 Euro ab 2027. Der aktuelle Satz von 12,82 Euro bleibt somit nur noch knapp anderthalb Jahre bestehen. Der Schritt folgt der Empfehlung der Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt. Die politische Diskussion um die Erhöhung war von Forderungen nach 15 Euro geprägt, wobei besonders die SPD diese Marke favorisierte. Die beschlossene Anhebung gilt als Kompromiss, der für Entlastung bei geringverdienenden Beschäftigten sorgen könnte, aber auf der anderen Seite auch Sorgen bei Unternehmen hinsichtlich steigender Lohnkosten auslöst. Rechtlich verbindlich ist der Mindestlohn insoweit, als dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, die neuen Sätze einzuhalten; der Staat kontrolliert die Einhaltung regelmäßig. In der gesellschaftlichen Debatte bleibt die Frage, ob die Anhebung angesichts der anhaltenden Inflation und hoher Lebenshaltungskosten ausreicht, zentral.